Corona in NRW Verschärfte Corona-Regeln in NRW: Das gilt ab Mittwoch

Düsseldorf · Wenige Tage vor Weihnachten gehen in den meisten Läden die Lichter aus. Wer in NRW noch öffnen darf, was verboten - und was erlaubt ist. Ein Überblick.

 Mitarbeiter des Ordnungsamtes patrouillieren in der Fußgängerzone in der Innenstadt Kölns.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes patrouillieren in der Fußgängerzone in der Innenstadt Kölns.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen wird angesichts wieder steigender Corona-Zahlen ab diesem Mittwoch wie in anderen Bundesländern noch stärker eingeschränkt. Nachdem bereits seit Anfang November die Gastronomie, Kultureinrichtungen und viele Freizeitangebote geschlossen sind, bleiben nun auch die meisten Läden zu. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel ist verboten. Die neue Landes-Verordnung gilt vorerst bis zum 10. Januar.

Öffnen dürfen Geschäfte für Güter des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Getränkemärkte. Auch Apotheken, Reformhäuser, Drogerien sowie Märkte für Futtermittel sind ausgenommen. Das gilt auch für Tankstellen, Banken und Poststellen. Verkauft werden dürfen auch Weihnachtsbäume. Dienst- und Handwerksleistungen, bei denen 1,5 Meter Mindestabstand zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind untersagt. Dazu werden auch Friseure und Nagelstudios gezählt.

In Pflegeheimen gelten verschärfte Hygieneregeln. Besucher müssen FFP2-Masken tragen. Für Weihnachten sind die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - etwas gelockert worden. Vom 24. bis 26. Dezember sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen plus Kinder bis 14 Jahren aus dem engsten Familienkreis zulässig. An Silvester gilt am 31. Dezember und am 1. Januar ein Versammlungsverbot.

(dpa)
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