Handel Verdi klagt gegen verkaufsoffene Sonntage in NRW

Düsseldorf · Verdi klagte in diesem Jahr bereits in mehr als 60 Fällen gegen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage. Der Wirtschaftsminister zeigt sich dennoch zufrieden mit der 2018 erfolgten Neufassung es Landeöffnungsgesetzes. Der Handel weniger.

Verdi klagt gegen verkaufsoffene Sonntage in NRW
Foto: dpa/Fabian Sommer

Auch mehr als ein Jahr nach der Änderung des NRW-Ladenöffnungsgesetzes gibt es weiter Streit um die verkaufsoffenen Sonntage im Land. Allein zwischen Anfang Januar und Anfang Mai klagte die Gewerkschaft Verdi nach eigenen Angaben in 61 Fällen gegen geplante Sonntagsöffnungen. In den allermeisten Fälle habe sich die Gewerkschaft durchgesetzt, sagte der Gewerkschaftssekretär Nils Böhlke der Deutschen Presse-Agentur. Meist hätten die Kommunen im Laufe des Verfahrens die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung zurückgenommen oder abgeändert. Weniger als eine Hand voll Fälle habe die Gewerkschaft verloren.

Die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung hatte im Frühjahr 2018 mit ihrem „Entfesselungspakt 1“ die Möglichkeiten des Einzelhandels, erweitert, auch sonn- und feiertags zu öffnen. So wurde die Zahl der erlaubten verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht pro Kommune verdoppelt. Gleichzeitig ermöglichte es die Neuregelung, die Sonntagsöffnung nicht nur im Zusammenhang mit örtlichen Festen oder Messen, sondern auch zur Belebung der Innenstädte oder der Stärkung des Einzelhandels durchzuführen.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sieht die Neuregelung trotz der Verdi-Klagen als Erfolg: „Das neue Ladenöffnungsgesetz findet mittlerweile eine gute Anwendung in den Städten und Gemeinden“, sagte er. Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage steige, die Zahl der Klagen sinke. Insgesamt rechnet das Wirtschaftsministerium in diesem Jahr mit 1317 verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im bevölkerungsreichsten Bundesland. Das wären allerdings gerade einmal 19 mehr als im Vorjahr. Bis Ende Mai hätten bereits fast 400 verkaufsoffene Sonntage stattgefunden, berichtete der Minister.

Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen äußert sich allerdings deutlich weniger zufrieden mit dem bislang erreichten. „Fakt ist, dass wir nach wie vor nicht ganz glücklich sind was, die Neuregelung gebracht hat oder die Umsetzung betrifft“, betonte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Peter Achten. „Viele Städte sind angesichts der Klagewelle so verschreckt, dass sie bei der Genehmigung verkaufsoffener Sonntage doch sehr zurückhaltend agieren“, sagte Achten. Vor allem die neu eingeräumten Möglichkeiten, die Sonntagsöffnung zur Wirtschaftsförderung oder zur Belebung der Innenstädte zu nutzen, würden aus Angst vor Klagen kaum wahrgenommen. Hier müsse von der Landesregierung nachgebessert werden, um mehr Rechtssicherheit zu erreichen.

Gute Nachrichten gab es für die Händler in der vergangenen Woche, als das Oberverwaltungsgericht Münster im Streit um die Sonntagsöffnung in bestimmten Fällen den Weg für eine liberalere Praxis freimachte. Wenn Veranstaltungen einen „beträchtlichen Besucherstrom“ anzögen und die Läden im Wesentlichen im unmittelbaren Umfeld der Veranstaltung geöffnet würden, sei das auch ohne eine vorherige Prognose der Besucherzahl zulässig, entschied das NRW-Gericht (Az.: 4 D 36/19.NE). Es war die erste OVG-Entscheidung im Hauptsache-Verfahren zum neuen NRW-Ladenöffnungsgesetz und gilt als grundsätzlich bedeutend. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass der Fall auch noch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen wird.

(dpa)
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