Urteil: Zwangsgeld wegen Dieselfahrverbot abgelehnt

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ein Zwangsgeld gegen die NRW-Landesregierung in Sachen Dieselfahrverbot abgelehnt. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitgeteilt.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte dies beantragt, weil in Düsseldorf die Grenzwerte für das giftige Stickstoffdioxid seit Jahren überschritten werden. Die Umwelthilfe kündigte an, den Beschluss mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht anzufechten (Az.: 3 M 123/18).

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