Urteil zu Kitaplatz-Anspruch: Betreuungszeit nach Bedarf

Aachen (dpa/lnw) - Eltern von Kleinkindern haben einem aktuellen Urteil zufolge Anspruch auf einen Betreuungsplatz, der sich an ihrem zeitlichen Bedarf orientiert. Geklagt hatten Eltern eines einjährigen Kindes, weil die Stadt nur einen Kita-Platz in der Zeit von 7.30 bis 16.30 zur Verfügung stellen wollte, wie das Verwaltungsgericht Aachen am Mittwoch mitteilte.

Aufgrund ihrer Arbeitszeiten ist die Familie jedoch auf eine Betreuung bis 17 Uhr angewiesen, dafür aber erst eine halbe Stunde später. Kurz vor dem Kitastart im August entschieden nun die Richter per Eilverfahren, dass die Stadt Aachen sich am konkreten Bedarf der Eltern orientieren müsse und zur Betreuung des Kindes bis 17 Uhr verpflichtet sei.

Die Stadt habe nicht nachgewiesen, dass die Streckung der Öffnungszeiten nicht zu leisten sei, hieß es zur Begründung. Auf eine Tagesmutter zu verweisen, sei ebenfalls nur dann möglich, wenn die Stadt nachweisen könne, dass alle Plätze in den Kitas belegt seien. Die Stadt kann nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

Seit fünf Jahren haben Kinder im Alter von einem bis drei Jahren einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Weil Kitaplätze in vielen Städten weiter rar sind, beschäftigen sich Gerichte immer wieder im Klagen von Eltern. Gestritten wird etwa um die Frage, wie weit der angebotene Kitaplatz entfernt sein darf oder ob Kosten für eine private Betreuung erstattet werden.

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