Urteil in Münster Deutschland muss Drohnenangriffe prüfen

Münster · Kläger aus dem Jemen haben vor Gericht einen Teilerfolg gegen die Bundesrepublik erzielt. Die muss sich nun Drohneneinsätze der USA überprüfen, die mit Unterstützung einer Basis in Deutschland durchgeführt werden.

 Eine Drohne der USA.

Eine Drohne der USA.

Foto: dpa/Tsgt Effrain Lopez

Drei jemenitische Kläger haben im Zusammenhang mit tödlichen US-Drohnenangriffen in ihrer Heimat einen Teilerfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Bundesrepublik erzielt. Deutschland muss sich aktiv vergewissern und nachforschen, ob die USA bei ihren Drohneneinsätze im Jemen unter Nutzung ihres Militärstützpunkts im pfälzischen Ramstein das Völkerrecht wahren, entschied das Gericht am Dienstag. Es ließ aber angesichts der großen Bedeutung und auch der politischen Dimension des Falls Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. Die Kläger hatten nach eigenen Angaben Angehörige in ihrer Heimat verloren und fürchten angesichts der anhaltenden Drohnenangriffe um ihr eigenes Leben.

Es gebe „offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen aus der Air Base Ramstein bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen durchführten, die „zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen“, sagte der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen. Belegt sei, dass eine Satelliten-Relais-Station in Ramstein bis heute eine zentrale Rolle bei den US-Drohneinsätzen spiele. Die Kläger scheiterten aber mit einer wichtigen Forderung: Die Bundesrepublik muss den USA die Nutzung Ramsteins für die Drohneneinsätze nicht untersagen. Sollten sich bei aktiven Nachforschungen aber Rechtsverletzungen zeigen, müsse die Bundesregierung gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts „hinwirken“.

(dpa)
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