Sport, Elternsprechtag und Co. Unterricht in NRW wieder mit Maske - aber es gibt auch Ausnahmen

Düsseldorf · In NRW-Schulen gilt wieder die Maskenpflicht. Eine Ausnahme gibt es zum Beispiel beim Sport. Was jetzt in Schulen gilt.

 An NRW-Schulen gilt wieder die Maskenpflicht.

An NRW-Schulen gilt wieder die Maskenpflicht.

Foto: dpa/Matthias Balk

Die rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen müssen seit Donnerstag wieder eine Corona-Schutzmaske im Unterricht tragen. Die Landesregierung führte angesichts der vierten Welle und des ersten in NRW bestätigten Falls der neuen Omikron-Variante die Maskenpflicht am Sitzplatz für alle Schulen wieder ein. Damit solle der wichtige Präsenzunterricht gesichert werden. Die Maskenpflicht war erst Anfang November mit Verweis auf noch umfangreiche Tests an den Schulen ausgesetzt worden.

Ausnahmen sind unter anderem beim Sport möglich - soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist, wie aus der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung hervorgeht, die seit dem Donnerstag gilt. Auch bei anderen Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können, wie zum Beispiel das Spielen von Blasinstrumenten, gilt die Pflicht, zumindest eine medizinische Maske zu tragen, demnach nicht. Auch bei Prüfungen müssen Schülerinnen und Schüler weiter keine Maske tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.

Das Schulministerium wies in der jüngsten Schulmail unter anderem darauf hin, dass bei Elternsprechtagen an den Schulen die 3G-Regel gilt. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden. Zudem müssten in Schulgebäuden alle Personen medizinische Masken oder FFP2-Masken tragen. Die Bestimmungen - 3G und Maskenpflicht - gelten demnach auch für „Tage der offenen Tür“.

(dpa)
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