Kabinettsbeschluss in NRW : Unerfüllter Kinderwunsch: Paare in NRW bekommen finanzielle Hilfe
Düsseldorf Ab Ende August können Paare beim Land Unterstützung für die Behandlung beantragen. 3,7 Millionen Euro sind bereitgestellt.
Die Landesregierung erkenne an, „dass Paare mit unerfülltem Kinderwunsch einer besonderen Belastung unterliegen“. Mit diesen Worten leitete Familienminister Joachim Stamp (FDP) nach einer Sitzung des Landeskabinetts am Dienstagnachmittag die Ankündigung einer finanziellen Unterstützung bei der Behandlung an. Für dieses Jahr stehen dafür 3,7 Millionen Euro zur Verfügung. Im kommenden Jahr werde der Haushaltsansatz noch einmal erhöht, stellte der Minister in Aussicht.
Seit der Gesundheitsreform 2004 übernehmen die Krankenkassen bei verheirateten Paaren in einem bestimmten Altersrahmen die Hälfte der Kosten für Maßnahmen der Reproduktionsmedizin. Die andere Hälfte muss von den Betroffenen selbst getragen werden. Unverheiratete Paare, die gesetzlich versichert sind, erhalten überhaupt keinen Zuschuss.
NRW nimmt damit erstmals am Bundesprogramm teil
Zwar gibt es für den privat zu tragenden Anteil schon länger ein „Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“, aber es ist an die Bedingung gekoppelt, dass sich das jeweilige Bundesland mit einem Zuschuss in mindestens gleicher Höhe beteiligt. Das war in NRW im Gegensatz zu acht anderen Bundesländern bisher nicht der Fall – und soll sich durch den Kabinettsbeschluss jetzt schnell ändern.
Bereits ab Ende August sind Onlineanträge auf Förderung möglich. NRW übernimmt zusammen mit dem Bund dann bei verheirateten Paaren für die ersten vier Behandlungsversuche die Hälfte des Eigenanteils nach Abzug der Kassenleistung. Bedingung ist, dass Die Paare in NRW ihren Hauptwohnsitz haben und sich auch hier der Behandlung unterziehen.
Auch unverheiratete Paare können einen Zuschuss beantragen, „wenn sie in einer verfestigten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben“, wie Stamp sagte. Die Klärung, ob es sich um eine solche Beziehung handele, erfolge in der Regel im Gespräch mit dem Reproduktionsmediziner, hieß es. Diese Paare erhalten von Bund und Land zusammen dann für die ersten drei Versuche 25 Prozent und beim vierten Versuch bis zu 50 Prozent ihres Eigenanteils.