Tunesische Justiz: Auslieferung geht gegen Souveränität

Tunesien (dpa) - Die tunesische Justiz hat verhalten auf eine mögliche Rückholung des abgeschobenen Islamisten Sami A. nach Deutschland reagiert. „Prinzipiell liefert unser Land seine Bürger nicht aus, weil das gegen die Souveränität des Staates geht“, sagte der Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien, Sofiane Sliti, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Zudem gebe es noch immer Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Osama bin Laden, sein Pass sei noch immer in der Hand der Behörden. Wenn Deutschland eine Rückholung erreichen wolle, müsse es erst einmal eine offizielle Anfrage ans Außenministerium geben, um die rechtlichen Umstände zu klären. Sami A. ist in Tunesien auf freiem Fuß, es besteht keine Ausreisesperre gegen ihn, er kann das Land ohne Pass aber faktisch nicht verlassen. Auch die „Bild“-Zeitung hatte über die Reaktion der tunesischen Behörde berichtet.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Stadt Bochum Sami A. nach seiner Abschiebung nach Tunesien in die Bundesrepublik holen müsse. Die Abschiebung ist zum Politikum geworden. Sami A. war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden. Ein Gericht in Gelsenkirchen hatte am Abend zuvor entschieden, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei - der Beschluss wurde aber erst übermittelt, als die Chartermaschine schon in der Luft war.

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