„Wir haben eine Tonaufnahme“ Tödlicher Polizeieinsatz in Dortmund wurde aufgezeichnet

Dortmund · Der Polizeieinsatz mit den tödlichen Schüssen auf einen 16-Jährigen in Dortmund ist aufgezeichnet worden. Das erklärte nun der zuständige Oberstaatsanwalt.

 Zwei Menschen stehen vor einem Zaun in Dortmund, an dem mit Kerzen und Blumen eines von der Polizei erschossenen Jugendlichen gedacht wird.

Zwei Menschen stehen vor einem Zaun in Dortmund, an dem mit Kerzen und Blumen eines von der Polizei erschossenen Jugendlichen gedacht wird.

Foto: dpa/Gregor Bauernfeind

Der Polizeieinsatz mit den tödlichen Schüssen auf einen 16-Jährigen in Dortmund ist aufgezeichnet worden. „Wir haben eine Tonaufnahme“, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Carsten Dombert am Freitag. Der Betreuer der Jugendhilfeeinrichtung, der den Notruf gewählt hatte und in der Nähe des Einsatzes blieb, sei während der ganzen Zeit in der Leitung geblieben. Das Bundeskriminalamt (BKA) werte die Aufnahme noch aus, man warte auf das Gutachten.

Es seien der Betreuer und der Polizeibeamte in der Leitstelle zu hören, sagte Dombert. Im Hintergrund höre man auch Menschen sprechen und Knallgeräusche, die von Tasern oder der Maschinenpistole stammen könnten. Das BKA sei offenbar in der Lage, diese Geräusche zu extrahieren und zu bewerten.

Die Polizei war am 8. August zum Innenhof der Einrichtung gerufen worden, in dem sich der 16-Jährige ein Messer an den Bauch hielt. Der Einsatz lief zunächst als Einschreiten bei einem Suizidversuch. Die Polizisten besprühten ihn mit Pfefferspray und setzten Taser ein. Laut aktuellem Ermittlungsstand ist nicht klar, ob und wie der Jugendliche dann tatsächlich mit einem Messer auf die Beamten zugegangen ist.

Ein 29 Jahre alter Polizist schoss sechsmal mit einer Maschinenpistole, vier Schüsse trafen. Der Jugendliche starb. Gegen den Schützen wird wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt, gegen vier weitere Polizisten im Zusammenhang mit Taser- und Reizgas-Einsätzen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung im Amt beziehungsweise der Anstiftung dazu.

(dpa)
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