34-Jähriger verurteilt Tod nach Sex an Wuppertaler Kleingartenanlage: Neuneinhalb Jahre Haft

Wuppertal · Das Landgericht Wuppertal hat einen Angeklagten (34) wegen Totschlags verurteilt. Der Mann hatte sich nach dem Sex mit einem 58-Jährigen vergewaltigt gefühlt.

 Das Landgericht in Wuppertal

Das Landgericht in Wuppertal

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Zu neuneinhalb Jahren Gefängnis hat das Landgericht am Dienstag den 34-Jährigen verurteilt, der im Mai 2019 einen 58-Jährigen an der Kleingartenanlage „Springen“ in Barmen erschlagen hat. 

Die beiden Männer waren sich an dem Abend zufällig in der Nähe der Kleingartenanlage begegnet. Der 34-Jährige war damals in einer psychischen Krise auf der Suche nach seiner ehemaligen Freundin, von der er irrigerweise glaubte, er könne sie dort treffen.

Nach seinen Angaben war er mit dem späteren Opfer erst ins Gespräch gekommen, dann soll es auch sexuelle Handlungen gegeben haben. Doch anschließend entstand ein Streit und der 34-Jährige geriet so in Wut, dass er den 58-Jährigen töten wollte, ihn deshalb schlug, trat und schließlich mit einem in der Nähe gefundenen Rohr auf dessen Kopf einhieb. Er habe sich „vergewaltigt gefühlt", hatte der Angeklagte ausgesagt.

Auch wenn der wohnungslose 34-Jährige aus desolaten familiären Verhältnissen stamme und nachweislich Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sei, müsse angesichts der massiven Gewalt ein solches Strafmaß verhängt werden, befand das Gericht. Sie sind im Leben keinen Schritt weiter gekommen", sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(mit dpa)
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