Verbraucherzentrale berät in Velbert zum Gebäudeenergiegesetz Tipps zum Energieausweis

Velbert. · (HBA) Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. November in Kraft ist, tritt unter anderem der Energieausweis für Wohngebäude stärker ins Rampenlicht. Die inhaltliche Beschäftigung mit dem Dokument, das den Energiebedarf einer Immobilie beschreibt, wird in einigen Situationen vorgeschrieben.

 Der Energieausweis gibt an, wie effizient eine Immobilie ist.

Der Energieausweis gibt an, wie effizient eine Immobilie ist.

Foto: dpa-tmn/Christophe Gateau

„Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfassend saniert, muss sich zum Energieausweis beraten lassen“, erklärt Energieberaterin Annette Hoffmeister von der Verbraucherzentrale NRW. Einzige Bedingung: Die Beratung dazu ist nur vorgeschrieben, wenn sie kostenlos erhältlich ist. Die Verbraucherzentrale biete dazu unter anderem in ihrer Beratungsstelle an der Friedrichstraße 107 in Velbert diese kostenfreie Unterstützung an.

Eine weitere Neuerung des GEG sind Lockerungen der Anforderungen an den Wärmeschutz im Neubau. „Wer ein Eigenheim baut, sollte sich aber davor hüten, nur nach den neuen Mindeststandards zu planen“, betont Hoffmeister, die regelmäßig auch persönlich in der Schlossstadt Ratsuchende berät. Sie weiß: „Die Kosten, die man durch die geringeren Anforderungen bei der Materialrechnung sparen kann, zahlt man über die Jahre mit der Heizungsabrechnung locker wieder drauf.“ Vorausschauender sei das Bauen mit höheren energetischen Standards, für das dann auch Fördermittel fließen könnten.

Informationen zu weiteren Neuerungen des GEG, die teils mehr Flexibilität für die Energiekonzepte und das Zusammenspiel von Heiztechnik und Stromerzeugung eröffnen, gibt es auch im Netz (siehe Link unten). Termine für die Energieberatung der Verbraucherzentrale, die auch über die aktuellen Fördermöglichkeiten aufklärt, gibt es von der Velberter Beratungsstelle unter Telefon 02051/809 01 81 zu folgenden Zeiten: montags und donnerstags von 9.30 bis 13.30 Uhr und zwischen 14.30 und 18 Uhr sowie dienstags und freitags von 9.30 bis 13.30 Uhr. Darüber hinaus ist das landesweite Angebot der „Energielotsen“ der Verbraucherzentrale unter Telefon 0211/33 996 556 nutzbar.

Über die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes informiert die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts „Energie 2020“, das mit Mitteln des Landes und der EU gefördert wird.

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