Vorsorge-Serie Bestattungen sind für viele Hinterbliebene ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor Teure Trauer: Billig ist er nicht – der letzte Weg

Die Kosten der Bestattung – das Problem betrifft die Angehörigen. Aber längst nicht nur diese. Viele Menschen machen sich eben darüber selbst zu Lebzeiten Sorgen, wollen ihren Angehörigen nicht finanziell zur Last fallen.

 Der gemeinnützige Verein „Aeternitas“ – eine bundesweit tätige „Verbraucherinitiative für Bestattungskultur“ – taxiert die durchschnittlichen Kosten einer Beerdigung inklusive Grabmal und Grabanlage auf 6000 bis 7000 Euro.

Der gemeinnützige Verein „Aeternitas“ – eine bundesweit tätige „Verbraucherinitiative für Bestattungskultur“ – taxiert die durchschnittlichen Kosten einer Beerdigung inklusive Grabmal und Grabanlage auf 6000 bis 7000 Euro.

Foto: dpa-tmn/Jens Schierenbeck

Und legen Geld zurück oder schließen gar eine Versicherung für diese Kosten ab. Aber wie teuer ist eigentlich eine Beerdigung? Aeternitas, eine Verbraucherinitiative, die in organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten rund um den Trauerfall berät, veranschlagt die Kosten für eine Bestattung mit durchschnittlich 4500 Euro. Hinzu kommen noch die Ausgaben für Grabmal und Grabanlage von im Schnitt 1500 bis 2500 Euro. Allerdings sind dies nur Durchschnittswerte. Die Preise reichen von einer Billigbestattung für 1000 Euro durchaus bis zu fünfstelligen Summen.

Um hier nicht zu viel Geld auszugeben und auch Preisvergleiche anstellen zu können, ist es wichtig, einen Anhaltspunkt für die wichtigsten Posten der Kosten zu haben. Die Experten von Aeternitas raten: „Mit diesem Wissen können Sie selbstbewusst bei den jeweiligen Anbietern Ihre Wünsche äußern und auf Augenhöhe verhandeln.“

Bei den Bestatterleistungen kommen diese Posten zum Tragen: Der Sarg kann zwischen 400 und 5000 Euro kosten. Eine Urne gibt es für 50 oder auch für 1000 Euro. Dazu kommen Kosten für die Bekleidung des Leichnams (30 bis 130 Euro), für das Ankleiden (50 bis 150 Euro), die hygienische Versorgung (50 bis 250 Euro, die Überführungskosten zum Friedhof (110 bis 260 Euro) die Aufbahrung (80 bis 500 Euro), Verwaltungskosten und Trauerbriefe – je nach Aufwand noch einmal dreistellige Summen.

Das ist aber noch nicht alles: Hinzu kommen die Friedhofsgebühren, die sowohl in den einzelnen Städten sehr unterschiedlich sind und dann auch noch danach differieren, um welche Art von Grab es sich handelt. Urnengräber sind preiswerter als Erdgräber.

Weiterhin müssen Kosten für den Steinmetz (Grabstein) und den Friedhofsgärtner eingeplant werden. Da werden Kosten für die provisorische Grabanlage nach der Beisetzung fällig (70 bis 450 Euro). Dann die Kosten für die erste dauerhafte Grabgestaltung (160 bis 800 Euro) und schließlich die Kosten für die jährlich abgerechnete Grabpflege (je nach Leistung auch höhere dreistellige Beträge).

Der Steinmetz berechnet seine Leistung je nach Material, Größe und Bearbeitung. Da gibt es Angebote für 450 Euro, durchaus aber auch das Zehnfache dieses Betrages ist möglich. Unausweichlich sind bei jedem Todesfall Gebühren für die Leichenschau und den Totenschein (nach der entsprechenden Gebührenordnung zwischen 20 und 80 Euro) und meist auch für Sterbeurkunden (zwischen fünf und zehn Euro pro Exemplar). Weitere Kosten entstehen bei einer Feuerbestattung für eine Einäscherung im Krematorium (zwischen 200 und 600 Euro). Je nach Ausgestaltung der Bestattung müssen auch noch Beträge für (weltliche) Trauerredner (100 bis 450 Euro), musikalische Gestaltung der Trauerfeier (25 bis 500 Euro), Trauerkaffee/-mahl (200 bis 1500 Euro) und Zeitungsanzeigen (100 bis 1000 Euro) eingeplant werden.

Aeternitas empfiehlt Hinterbliebenen, sich trotz der schwierigen Phase den Kostenvoranschlag sorgfältig anzusehen und bei Unklarheiten nachzufragen. Zu diesem Zwecke sollte man einen Bekannten als Begleitperson dabei haben, der vielleicht nicht so stark emotional betroffen ist und sich daher den Fragen mit klarerem Kopf widmen kann.
Angesichts der doch recht hohen Bestattungskosten kommt manch einer auf die Idee, zu Lebzeiten eine sogenannte Sterbegeldversicherung abzuschließen. Die Idee: monatliche Prämien führen dazu, dass die für den Todesfall festgelegte Summe an den Bezugsberechtigten (gewöhnlich die Person, die die Police und die Sterbeurkunde der Versicherung vorlegt) ausgezahlt wird.

Verbraucherschützer zeigen sich hier eher skeptisch. Im Rentenalter oder kurz davor solle man keine Sterbegeldversicherung abschließen, weil dann die Beiträge recht hoch seien. Gerade bei Älteren seien schnell mehr Beiträge geflossen als die Hinterbliebenen im Todesfall erhalten. Alternativ könne es sinnvoll sein, selbst einen bestimmten Betrag Monat für Monat anzusparen und auf ein Konto einzuzahlen. Auch kann man bei einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvorsorgevertrag schließen, in dem man bei der Gelegenheit auch gleich die Form der Bestattung, die Art des Sarges und andere Einzelheiten schon zu Lebzeiten festhalten können. Es wird eine bestimmte Summe für diese Leistungen festgelegt. Die Verbraucherschützer raten aber davon ab, das Geld auf das Konto des Bestatters einzuzahlen: „Zahlen Sie nur auf ein Treuhandkonto, zum Beispiel bei der ,Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG’, damit bei einem etwaigen Konkurs des Bestatters Ihr Geld nicht verloren geht.“

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