Oberverwaltungsgericht Münster Testpflicht an Schulen in NRW ist rechtmäßig - Das sagen die Richter

Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat erste Eilanträge von Schülern beziehungsweise deren Eltern in NRW gegen die Corona-Testpflicht an Schulen zurückgewiesen. Wie das begründet wird.

 Ein Schüler beim Corona Schnelltest.

Ein Schüler beim Corona Schnelltest.

Foto: dpa/Holger John

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wird in diesen Tagen mit Eilanträgen von Schülern beziehungsweise deren Eltern eingedeckt. Sie wehren sich gegen die Pflicht, an Corona-Selbsttests teilnehmen zu müssen. Nun hat das OVG erste Eilanträge abgelehnt. Ein Indiz, dass auch die anderen noch anhängigen Anträge jedenfalls im Eilfverfahren scheitern dürften.