Schadstoffe : Studie: Feinstaub-Gefahr am Düsseldorfer Flughafen
Düsseldorf Eine Untersuchung der Hochschule Düsseldorf weist am Airport bis zu 400 000 Partikel pro Kubikzentimeter nach.
Vor zwei Jahren hatte sich Christoph Lange, Vorsitzender des Vereins Bürger gegen Fluglärm, selbst ans Werk gemacht und gemessen. Dabei hatte er in der Umgebung des Düsseldorfer Flughafens dramatisch hohe Werte von Ultra-Feinstaub-Partikeln (UFP) festgestellt. Seine Ergebnisse wurden nun von Profis bestätigt. Im Auftrag des NRW-Umweltministeriums hat Professor Konradin Weber, Professor für Physik und Umweltmesstechnik an der Hochschule Düsseldorf (HSD), jetzt eine Studie vorgestellt. Danach beträgt die UFP-Belastung bis zu 400 000 Partikel pro Kubikzentimeter. Außerdem werde eindeutig nachgewiesen, dass der Flughafen der Verursacher ist.
„Ein Kubikzentimeter entspricht ungefähr der Größe eines Stücks Würzelzucker“, sagt Lange. Dieser Wert sei etwa 20 Mal so hoch wie an der Düsseldorfer Corneliusstraße, die zu den am meisten belasteten Straßen in Nordrhein-Westfalen gehört. Sogar an einem Kindergarten in der Nähe des Airports habe er noch 160 000 Partikel pro Kubikmeter gemessen. Neu sei, dass die Messungen den Flughafen eindeutig als Verursacher festgestellt haben. Hohe Werte seien frühmorgens gemessen worden, wenn die Maschinen auf dem Rollfeld warmlaufen, aber auf der angrenzenden Autobahn 44 noch kein Verkehr ist.
Ultra-Feinstaub-Partikel
gelten als besonders gefährlich
Weitere Untersuchungen zum Beispiel auch in Ratingen, Essen, Meerbusch und Kaarst seien dringend erforderlich, der Flughafen könne sich nun nicht mehr damit herauswinden, dass andere Quellen wie der Pkw-Verkehr schuld seien. Lange: „Da die Hochschule dies problemlos mit messen kann, sollten auch Stickoxide und andere Schadstoffe mit in den Blick genommen werden. Dabei wird sich zeigen, dass die bisherigen, oft interessegeleiteten Berechnungen – eben nicht Messungen – der Flughafen-Gutachter die Belastungen verharmlosen und immer nur auf viel zu hoch angesetzte Grenzwerte, aber eben nicht nach dem Vorsorgeprinzip auf weit niedrige Vorsorgewerte abheben.“