Streit um Corona-Schulschließungen Land lehnt Antrag der Stadt Dortmund ab

Die Landesregierung hat dem Antrag der Stadt Dortmund nicht zugestimmt, ab sofort an allen Schulen den Wechselunterricht einzustellen und in Kitas nur noch eine Notbetreuung zuzulassen.

 Die Regelungen zum Wechselunterricht und zur Kitabetreuung sollen in Dortmund bestehen bleiben. 

Die Regelungen zum Wechselunterricht und zur Kitabetreuung sollen in Dortmund bestehen bleiben. 

Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Die bisherigen Regelungen zum Wechselunterricht und zur Kitabetreuung bleiben in Dortmund bestehen. Das haben die Ministerien für Gesundheit, Kinder und Bildung am Freitag mitgeteilt.

Die Landesregierung hat dem Antrag der Stadt Dortmund, ab sofort an allen Schulen den Wechselunterricht einzustellen und in Kitas nur noch eine Notbetreuung zuzulassen, nicht zugestimmt. Insbesondere die Rechte von Kindern und Jugendlichen dürften nicht einseitig aus Infektionsschutzgründen vollständig beschnitten werden.

Vielmehr sei es im Rahmen eines Gesamtkonzepts erforderlich, stets zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen in anderen Bereichen ergriffen werden können, bevor eine komplette Schließung von Schulen und Kitas erwogen werde. Dies habe die Stadt Dortmund in ihrem Antrag erneut nicht getan.

Etwaige Beschränkungen im Bildungsbereich seien nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet worden, wie etwa beim Kreis Düren oder dem Oberbergischen Kreis. Vielmehr sind die vorgeschlagenen einschränkenden Maßnahmen ausschließlich auf die Bereiche beschränkt, die Kinder und Jugendliche betreffen. Eine solch einseitige Betrachtung könne vom Land – auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts sowie des Verfassungsgerichtshofes zu den Coronamaßnahmen – nicht mitgetragen werden.

Die von der Stadt Dortmund beabsichtigten Maßnahmen ließen zudem außer Acht, dass es vielfältige berufliche und familiäre Situationen gebe, denen eine starre Regelung zur Notbetreuung, ausschließlich orientiert an dem beruflichen Hintergrund, nicht gerecht wird. Dies werde auch den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht.

Die Landesregierung beteuert sie sei sich ihrer besonderen Verantwortung für die Familien, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, die einen großen Beitrag bei den Infektionsschutzmaßnahmen schon haben leisten müssen, bewusst. Einseitige Maßnahmen zu Lasten dieser Gruppen wolle sie daher nicht verhängen.

Mit der aktuellen Inzidenz von 92,8 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohner liegt das Infektionsgeschehen in Dortmund unterhalb des Landesdurchschnitts. Das rechtfertigt laut den Ministerien für Gesundheit, Kinder und Bildung keine stadtbezogene Ausnahme von den landesweiten Grundsatzentscheidungen zur Öffnung von Kindertageseinrichtungen und zum Wechselunterricht in Schulen.

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