Straßenbahn-Crash: Diese Regeln zu Alkohol gelten für ÖPNV-Fahrer

Alkohol war wohl die Ursache für einen Straßenbahn-Unfall in Köln. Welche Regeln gelten, welche Kontrollen gibt es?

 Symbolbild

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Foto: Oliver Berg

Köln. Zehntausende Menschen nutzen täglich Busse und Bahnen - und müssen darauf vertrauen, dass der Fahrer umsichtig fährt. Mit Präventionsprogrammen, Aufklärung und Medizin-Checks versuchen die Nahverkehrs-Unternehmen zu verhindern, dass sich ein Mitarbeiter angetrunken ans Steuer setzt. Dennoch: Bei einem Auffahrunfall mit zwei Straßenbahnen in Köln am Donnerstagabend war einer der beiden Fahrer wohl alkoholisiert.

Bei der Rheinbahn in Düsseldorf gilt: "24 Stunden vor Fahrtantritt darf kein Alkohol getrunken werden. Das heißt: 0,0 Promille, und da gibt es auch keinen Rabatt", sagt Sprecher Georg Schumacher. In regelmäßigen Abständen würden die Fahrer medizinisch kontrolliert. "Leberwerte, großes Blutbild, alles. Da wird ganz genau hingeschaut, ein Alkoholproblem wäre nicht zu verstecken." Sollte es einen Verdacht geben, könnten die Untersuchungen im Monatsturnus wiederholt werden. "Teil des normalen Alltags ist auch, dass wir unsere Fahrer unangemeldet kontrollieren, ein Stück mit ihnen fahren, intern prüfen, ob alles okay ist."

Bei den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) werden die Straßenbahnfahrer nach Angaben von Betriebsrat Heinz Breuer spätestens alle zwei Jahre vom medizinischen Dienst gecheckt. Ein Alkoholproblem würde definitiv auffallen, meint er. "Die Kontrolle der KVB-Fahrer erfolgt engmaschiger als es rechtlich vorgeschrieben ist."

Bundesweit maßgebend ist die BOStrab - eine Verordnung für den Straßenbahnbetrieb. Sie verlangt, dass Fahrer alle drei Jahre auf ihre geistige und körperliche Eignung untersucht werden müssen. Können sie das erforderliche Gutachten nicht vorweisen, dürfen sie nicht auf dem Fahrersitz Platz nehmen. Ein Sprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), in dem rund 450 Nahverkehrs-Unternehmen organisiert sind, wollte sich auf dpa-Anfrage nicht zu möglichen Präventions-Maßnahmen der Branche äußern.

Die Kölner Verkehr-Betriebe zeigen sich angesichts des Unfalls mit rund 40 Verletzten mitten in der Millionenstadt schockiert und "tief erschüttert", dass wohl ein alkoholisierter Mitarbeiter die Unfallbahn gesteuert hat. Bisher habe es das noch nie gegeben, beteuert die KVB und verspricht lückenlose Aufklärung.

Axel Schad, Vorsitzender der Nahverkehrsgewerkschaft NAHVG, spricht von einem Einzelfall. "Wir sind alle sehr irritiert, dass so etwas passieren kann." Warum der Fahrer offenbar vor seinem Dienstantritt Alkohol getrunken habe, wisse er zwar nicht, aber: "Grundsätzlich gibt es einige Faktoren, die man berücksichtigen sollte." Dazu gehörten anstrengende Schichtdienste, hohe Belastung, deutlich zu wenig Personal. Das Kontrollsystem hält Schad für gut und ausreichend. Die Fahrer achteten zudem gegenseitig auf sich: "Wenn ein Kollege blass, krank, angeschlagen wirkt, sprechen wir das an, da haben wir ein hohes Verantwortungsbewusstsein." dpa

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