Energetische Modernisierung Steuerbonus für Gebäudesanierung

DÜSSELDORF. · Auch wenn die Welt derzeit nicht arm an Krisen ist: Die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken scheinen alles zu überstrahlen. Auf die horrende Summe von 800 Milliarden Euro schätzt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) die Kosten der Auswirkungen des Klimawandels bis zum Jahr 2050 – und das nur für Deutschland.

 ARCHIV - Zum Themendienst-Bericht vom 3. April 2019: Wenn man Rohre an der Decke hat, werden mehrere Dämmplatten drumherum schichtweise aufgebracht. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

ARCHIV - Zum Themendienst-Bericht vom 3. April 2019: Wenn man Rohre an der Decke hat, werden mehrere Dämmplatten drumherum schichtweise aufgebracht. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Foto: dpa-tmn/Klaus-Dietmar Gabbert

Diese Prognose zeigt deutlich, welche enormen ökonomischen Folgen die globale Erwärmung hat, von den Auswirkungen auf Ökologie und das allgemeine Zusammenleben ganz zu schweigen.

Um diese Gefahren zu begrenzen, hat das Bundeskabinett im Herbst vergangenen Jahres das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Dieses soll dazu dienen, die klimapolitischen Ziele des Klimaschutzplans 2050 zu erreichen und bis zu diesem Jahr weitgehend CO2-neutral zu werden. Ohne weitreichende energetische Gebäudesanierungen wird dieses Vorhaben jedoch nicht gelingen. Schließlich sind Immobilien CO2-Emittenten par excellence: Allein Wohngebäude waren 2018 für 117 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verantwortlich, bei 866 Millionen Tonnen Treibhausgas-Ausstoß in Deutschland insgesamt. Durch die neuen Regelungen sollen bis 2030 die CO2-Emissionen in Wohnhäusern um 40 Prozent gegenüber 2014 sinken, um so im Idealfall bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen zu können.

Um Eigentümer bei der Sanierung zu unterstützen und die Maßnahmen finanziell zu erleichtern, werden vielfältige Mittel angeboten: Die Klimaschutzinitiative  sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümer bei Bedarf schon zeitnah in die Modernisierung ihres selbstgenutzten Wohraums investieren können, heißt es beim Bundesministerium der Finanzen. Als Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung kommen die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage und der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung in Frage. Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein.

Im Fokus steht eine neue steuerliche Förderung. Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig. Maximal können damit Aufwendungen bis 200.000 Euro berücksichtigt werden. Der Abzug erfolge laut Steuerberater Helmut König (Beiten Burkhardt) von der individuellen Steuerschuld. „Dabei ist eine zeitliche Staffelung vorgesehen. Im ersten und zweiten Jahr sind sieben Prozent der Aufwendungen und maximal 14.000 Euro als steuerlicher Abzug vorgesehen, im dritten Jahr entsprechend der Förderrichtlinien sechs Prozent der Aufwendungen, also höchstens 12.000 Euro.“

Doch Obacht, die steuerlichen Vergünstigungen unterliegen strengen Voraussetzungen. „Die Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme muss durch eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder einen Energieberater (eine Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung) bestätigt werden. Für die Bescheinigung ist ein amtliches Muster zu verwenden, das der Einkommenssteuererklärung beigefügt werden muss“, schreibt das Bundesfinanzministerium. Zur Ausstellung der Bescheinigung des Fachunternehmens seien Handwerks-Meisterbetriebe oder Handwerksbetriebe mit einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation berechtigt, die im Bereich der Gebäudesanierung tätig seien.

Über die steuerlichen Vergünstigungen hinaus existieren die Gebäudeförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die zinsverbilligte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse vorsehen. „Eine Kombination der steuerlichen Förderung mit anderen Förderprogrammen des Bundes für dieselbe energetische Maßnahme ist nicht möglich. Es gilt also, die ideale Form der Förderung vorab zu berechnen, um das beste finanzielle Ergebnis bei einer energetischen Modernisierung zu erreichen“, betont König.

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