Keine Ermittlungen „Umweltsau“-Lied ist keine strafbare Beleidigung

Köln · Das umstrittene „Umweltsau“-Lied des WDR-Kinderchors zieht keine strafrechtlichen Ermittlungen nach sich. Das Lied erfüllt nicht den Tatbestand einer strafbaren Beleidigung.

 Das umstrittene «Umweltsau»-Lied des WDR-Kinderchors zieht keine strafrechtlichen Ermittlungen nach sich.

Das umstrittene «Umweltsau»-Lied des WDR-Kinderchors zieht keine strafrechtlichen Ermittlungen nach sich.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

„Zureichende Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten durch die Veröffentlichung des Videos konnten nicht festgestellt werden“, teilte die Staatsanwaltschaft Köln am Mittwoch mit. Das Lied erfülle nicht den Tatbestand einer strafbaren Beleidigung.

Vielmehr könne das Video von einem unvoreingenommenen Betrachter „auch so verstanden werden, dass nicht etwa eine pauschale Beleidigung aller Seniorinnen, sondern vielmehr die kritische Auseinandersetzung mit klimaschädlichen Verhaltensweisen als solchen und auch deren manchenteils wenig differenzierter Verurteilung durch Teile der jungen Bevölkerung intendiert war“.

Das Lied des WDR-Kinderchors auf die Melodie von „Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ hatte mangelndes Umweltbewusstsein älterer Menschen angeprangert. Es löste gegen Ende des vergangenen Jahres eine breite Debatte aus. Das entsprechende Video wurde vom WDR gelöscht. Intendant Tom Buhrow bat um Entschuldigung für den Clip.

Insgesamt waren mehr als 200 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Ungefähr ein Drittel davon richtete sich gegen den Tweet eines freien WDR-Mitarbeiters, der die Kritik an dem Lied von seinem privaten Account aus kommentiert hatte. Die Anzeigen abseits des Komplexes „Umweltsau“ würden von der in diesem Punkt zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf behandelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln.

(dpa)
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