Hacker-Affäre um Schulze-Föcking Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht für Minister-Lüge von Biesenbach

Düsseldorf · Ein Ermittlungsverfahren der Justiz gegen einen Justizminister wäre ein spektakulärer Vorgang. Im Fall von Lügen-Vorwürfen gegen Biesenbach hat die Staatsanwalt bereits abgewunken: kein Anfangsverdacht

Staatsanwaltschaft: Kein Anfangsverdacht für Lüge von Biesenbach
Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Lügenvorwürfe gegen Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) haben für die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben. Es sei geprüft worden, ob Anhaltspunkte für eine falsche uneidliche Aussage des Ministers vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags zur sogenannten Hacker-Affäre vorlägen, teilte die Behörde am Dienstag in Düsseldorf mit. Dies sei nicht der Fall.

SPD und Grüne fordern Aufklärung, ob Biesenbach bei seiner Aussage im vergangenen Juli die Unwahrheit über ein Telefonat mit Ex-Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) gesagt habe. Der 71-Jährige kann sich nach eigener Aussage an kein Telefonat mit der damaligen Kabinettskollegin über laufende Ermittlungen auf ihrem Hof erinnern.

Dagegen berichtete das WDR-Magazin „Westpol“ mit Bezug auf Verbindungsdaten, Biesenbach habe im März 2018 direkt nach einem Telefonat mit dem zuständigen Oberstaatsanwalt bei seiner damaligen Kabinettskollegin Schulze Föcking angerufen.

Die Staatsanwaltschaft stellte dazu fest: „Der Umstand, dass ein Telefonat unbekannten Inhalts stattgefunden hat, ist nach Bewertung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht ausreichend für die Annahme zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass die Angaben von Minister Biesenbach oder Staatsministerin a.D. Schulze Föcking zu bestimmten Gesprächsthemen vor dem Untersuchungsausschuss unrichtig gewesen sind.“

Biesenbach hatte in dem Landtagsausschuss versichert, er habe keinen Einfluss genommen auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum vermeintlichen Cyberangriff auf Schulze Föckings Privathaus, der sich später als technischer Bedienungsfehler entpuppt hatte. Er habe auch keinen Kontakt zu Schulze Föcking gehabt, als der Leitende Oberstaatsanwalt im März 2018 auf dem Hof der Familie gewesen sei.

Der Landtag wird sich am Donnerstag auf Antrag der Grünen und der AfD in einer Aktuellen Stunde mit dem Vorgang befassen.

(dpa)
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