Umwelt Osterfeuer: Brauchtumspflege oder Umweltverschmutzung?

Sprockhövel. · Der Umweltausschuss soll klären, ob die Zahl der Feuerstellen künftig reguliert werden muss. 340 bis 370 werden pro Jahr gemeldet.

 Das Osterfeuer in Herzkamp gehört zu den größeren im Stadtgebiet.

Das Osterfeuer in Herzkamp gehört zu den größeren im Stadtgebiet.

Foto: Bartsch,G. (b13)

 Das Osterfeuer hat eine lange Tradition. In vielen Orten wird das Feuer am Karsamstag oder am Ostersonntag entfacht. Bereits vor mehreren tausend Jahren zündeten Menschen im Frühjahr Feuer an, um den Winter offiziell auszutreiben und gleichzeitig den Frühling einzuläuten. Sie hofften damit auf eine gute Ernte. In der christlichen Tradition gilt das Osterfeuer als ein Symbol für die Wiederauferstehung von Jesus Christus. Heutzutage dienen die Osterfeuer der Brauchtumspflege.

Einigen Bewohnern von Sprockhövel sind aber zwischen 340 und 370 gemeldete Osterfeuer pro Jahr eindeutig zu viel. Karin Bruschewski von der Lokalen Agenda 21 schrieb deshalb nach Ostern einen Brief an die Stadt Sprockhövel, in dem sie anregte, die Verordnung für Osterfeuer zu ändern. Privatpersonen soll es demnach nicht mehr erlaubt werden, ein Osterfeuer abzuhalten. „Osterfeuer schädigen die Umwelt durch die entstehenden Verbrennungsprodukte wie Feinstaub, Dioxin und Kohlenmonoxid“, sagt Bruschweski.

Die Einschränkung der Osterfeuer sei ein Mittel, um in Bezug auf die Umwelt relativ einfach etwas zu erreichen. Als Beispiel nennt sie die Nachbarstadt Ennepetal, die seit 2014 bestimmt hat, dass Osterfeuer nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten Gemeinschaften, Organisationen und Vereinen durchgeführt werden dürfen. „Gerade bei großen wie dem in Hiddinghausen wird das Holz vor dem Anzünden umgeschichtet, so dass Tiere weniger gefährdet werden“, nennt Bruschewski einen weiteren Grund für die Begrenzung der Osterfeuer.

Vorschriften, unter welchen Bedingungen ein Osterfeuer stattfinden darf, gibt es schon jetzt. Im vom Sachgebiet Sicherheit und Ordnung herausgegebenen Merkblatt zu Osterfeuern wird unter anderem darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nur am Ostersamstag und Ostersonntag in der Zeit von 15 bis 24 Uhr abgebrannt werden dürfen, genügend Abstand zu Gebäuden eingehalten werden muss und Feuerlöscher, Wasser und ein Handy für den Brandfall bereit liegen müssen. Auch sollen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden und aufgeschichtetes Material aus Gründen des Tierschutzes kurzfristig vor dem Anzünden umgeschichtet werden.

Bislang gibt es keine
Genehmigungspflicht

„Jeder, der ein Osterfeuer anzeigt, darf eins machen“, sagt Angelika Densow, Sachgebietsleitung Sicherheit und Ordnung der Stadt Sprockhövel über das bisherige Verfahren. Es gebe keine Genehmigung, sondern nur eine Anzeigepflicht. Die Liste der Osterfeuer werde an die Kreisleitstelle weitergegeben. „Wenn jemand etwas verbrennt, was nicht auf das Osterfeuer gehört, gehen wir dem nach“, sagt Angelika Densow. Aber alle 350 Feuer könne das Ordnungsamt nicht kontrollieren. Eine Einschränkung der Zahl der Osterfeuer hätte neben dem Umweltaspekt den Vorteil, dass man sie besser kontrollieren könnte. Grünschnitt könnten Bürger in der Biogasanlage in Gevelsberg entsorgen.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, Jörg Valentin, sieht eine Einschränkung zwiespältig. „Wenn man Osterfeuer wegen der Feinstaubbelastung einschränkt, müsste man die gleiche Regelung auf das Silvesterfeuerwerk anwenden“, sagt er. Das sei eine Gradwanderung. Durchschnittlich 350 Osterfeuer in den vergangenen Jahren seien viel, aber Valentin setzt eher auf Freiwilligkeit: „Wenn man von oben etwas anordnet, verleitet man die Menschen dazu, es heimlich zu tun.“ Er glaubt, dass ein Appell mehr Aussicht auf Erfolg hat als ein Verbot.

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