Kreis hat 12,5 Millionen Defizit

Die Summe stammt aus zu niedrigen Gebühren für den Rettungsdienst und zu hohen Gebührenabrechnungen.

Kreis hat 12,5 Millionen Defizit
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EN-Kreis. Bereits bekannt war: Zwischen 2005 und 2017 hat der Ennepe-Ruhr-Kreis die Gebühren für den Rettungsdienst zu niedrig kalkuliert und zu hohe Forderungen aus der Gebührenabrechnung im Jahresabschluss ausgewiesen. Jetzt hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision die Summe der Mindereinnahmen ermittelt: 12,5 Millionen Euro. Die Erkenntnisse zu den Gründen sowie der Umgang mit den Folgen werden Thema in den Sitzungen von Kreisausschuss (18. Juni) und Kreistag (2. Juli) sein. Im Kreisausschuss wird dazu ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erwartet.

Schon vor den Sitzungen ist klar: Die Kreisverwaltung wird die um 12,5 Millionen Euro zu hohen Forderungen abschreiben und den Aufwand aus der allgemeinen Rücklage, in der sich aktuell rund 50 Millionen Euro befinden, ausgleichen. Für 6,6 Millionen Euro der Gesamtsumme gilt anschließend: Sie sollen über die Gebührensatzungen für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 noch nachträglich eingenommen werden. Möglich ist das, weil Mehr- oder Mindereinnahmen in Gebührenhaushalten vier Jahre rückwirkend berücksichtigt werden können.

Vor der Beschlussfassung durch den Kreistag hat die Kreisverwaltung hierzu Gespräche mit den Krankenkassen als Kostenträger geführt. Aus dem Kreishaus heißt es dazu: „Die Krankenkassenverbände haben den Planungskosten für 2018 einschließlich der einkalkulierten Defizitbeträge für 2014 keine Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben sie aber auch ausgeführt, eine durch den Ennepe-Ruhr-Kreis erlassene Gebührensatzung in diesem Punkt gegen sich gelten zu lassen.“ Dies bedeutet: Das vom Kreis angestrebte Einvernehmen wurde dabei zwar nicht erreicht, die Satzung kann aber dennoch verabschiedet werden.

In Zahlen heißt das: Um das Gebührendefizit aus 2014 auszugleichen, schlägt die Kreisverwaltung für die zweite Jahreshälfte 2018 folgende Sätze vor: Einsatz des Krankentransportes 223 Euro (bisher 191 Euro), des Rettungswagens 695 Euro (616 Euro) und des Notarztes 795 Euro (714 Euro). Der damit erzielte Defizitausgleich für 2014 fließt als überplanmäßige Einnahme ebenso in den allgemeinen Kreishaushalt 2018 ein wie die Ausgleiche, die in den nächsten Jahren für den Zeitraum 2015 bis 2017 angestrebt werden. Das Geld wird wie jede andere Einnahme berücksichtigt werden, wenn es darum geht, die Kreisumlage, die die Städte an den Kreis überweisen, zu berechnen.

„Einnahmen“, so heißt es aus dem Kreishaus, „sind für die Höhe des Hebesatzes grundsätzlich positiv und machen Spielräume nach unten möglich.“ Mit anderen Worten: An dieser Stelle müssen die Städte keineswegs fürchten, für die Fehlkalkulationen zur Kasse gebeten zu werden. Dies gilt auch für die 5,9 Millionen Euro, die zwischen 2005 und 2013 als Mindereinnahmen aufgelaufen sind. Sie können zwar nicht mehr in Gebührenkalkulationen ausgeglichen werden, durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wirken sie sich aber ebenfalls nicht auf die Kreisumlage aus.

Die Ursachen für die Fehlkalkulation liegen im Abrechnungssystem. Zwischen 2005 und 2017 hat die Stadt Witten die Rettungsdienstgebühren für den Ennepe-Ruhr-Kreis abgerechnet. Gut zwei Drittel der Fehlkalkulation gehen laut Wirtschaftsprüfungsgesellschaft darauf zurück, dass der Kreis aufgrund der monatlichen Meldungen aus Witten mit Einnahmen rechnete, die gar nicht mehr zu erwarten waren. Ein Fehler im System waren dabei Rechnungen, die nachträglich geändert werden mussten, weil sie etwa an eine falsche Krankenkasse gegangen waren. Weil Korrekturen nicht automatisch übernommen werden konnten, blieben aber beide Rechnungen und die damit verbundenen Einnahmeerwartungen im System des Kreises. Zu niedrige Sätze waren die Folge.

Einen ähnlichen Effekt hatte das Abrechnen von Leistungen mit Drittanbietern. Diese Rechnungen wurden an die Stadt Witten gerichtet und von der Stadt direkt aus den Rettungsdiensteinnahmen bezahlt. Da die Rechnungen nicht an den Kreis gegangen sind und auch von der Stadt nicht als dessen Kosten erfasst wurden, wurden diese Kosten bei der Gebührenkalkulation und -abrechnung nicht berücksichtigt.

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