Industrie will in alte Zeche ziehen

Stadtentwicklungsauschuss stimmt der Bauvoranfrage für „Alte Haase“ zu. Anwohner befürchten höhere Lärm- und Staubbelastung.

Industrie will in alte Zeche ziehen
Foto: Stadtarchiv

Niedersprockhövel. In die ehemalige Zeche „Alte Haase“ an der Hattinger Straße möchte ein kleines Unternehmen einziehen. Eine entsprechende Bauvoranfrage der Firma wurde am Montag im Stadtentwicklungsausschuss einstimmig befürwortet. Allerdings gibt es auch Kritik von den Eigentümern der Loftwohnungen, die auf dem ehemaligen Zechengelände wohnen. Sie befürchten Lärm- und Schmutzbelastung durch den Betrieb.

Das Unternehmen möchte den hinteren Teil der ehemaligen Zeche — die dortige Maschinenhalle, das Kesselhaus und eine angrenzende Halle — nutzen. Geplant sind die Herstellung und Lagerung von Automatisierungstechnik sowie der Beschnitt von Bauteilen und die Entwicklung von Prototypen. Im Kesselhaus sollen eine Montageanlage, die Zerspanung sowie Büro und Empfang untergebracht werden. Die zweite Etage ist als Lager vorgesehen. In der dritten Etage soll eine Betriebswohnung eingerichtet werden.

Um welches Unternehmen es sich handelt, wurde aus Gründen des Datenschutzes nicht gesagt. Nach Angaben von Susanne Görner, Leiterin des Sachgebiets Bauen und Wohnen in der Stadtverwaltung, stammt der Betrieb aber aus Sprockhövel. Zunächst sollen dort drei Mitarbeiter tätig sein, innerhalb von vier Jahren soll die Beschäftigtenzahl auf etwa zehn wachsen. Die Betriebszeiten sind von 6.30 bis 21.30 Uhr. Da es sich laut Flächennutzungsplan um ein „Mischgebiet“ handle, sei die geplante Nutzung auf dem einstigen Zechengelände zulässig, betonte Görner. Pro Tag rechne das Unternehmen mit etwa 70 Fahrzeugen, die an- und abfahren.

Da die Maschinenhalle einschließlich des dort installierten Kranes unter Denkmalschutz steht, müssen auch die Denkmalschützer angehört werden. Aus Sicht der Unteren Denkmalbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, allerdings muss die Bauvoranfrage noch mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Auch die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Bergwerksgesellschaft Alte Haase und der Ennepe-Ruhr-Kreis müssen in dem Verfahren noch Stellung beziehen.

Die Ausschussmitglieder begrüßten das Vorhaben, riefen jedoch dazu auf, die Interessen der Anwohner zu berücksichtigen. Die Auflagen für den Gewerbebetrieb müssten eingehalten werden, sagte der FDP-Vertreter Wolfgang Ruoff. Der Beigeordnete Volker Hoven verwies darauf, dass unter anderem die Lärmemissionen am Standort Teil der Baugenehmigung seien und die Stadt die Einhaltung der Grenzwerte kontrolliere. Das Unternehmen habe ein „ruhiges Gewerbe“ angekündigt. Zudem gebe es eine Distanz zwischen dem möglichen Betriebssitz und den Loftwohnungen.

Begrüßenswert sei auch, dass das Unternehmen den alten Kran wieder in Betrieb nehmen wolle. Für die neue Nutzung des Areals sprach sich auch die städtische Wirtschaftsförderin Ingrid Döbbelin aus. Bei dem Betrieb der Firma würden die Belange der Anwohner ausreichend berücksichtigt, das Gelände sei nun einmal ein Gewerbegebiet.

Das sehen die Anwohner etwas kritischer. In einem in der Ausschusssitzung verteilten Schreiben brachten sie ihre Kritik zum Ausdruck. Man befürchte eine „nicht unerhebliche Lärmbelästigung“, die bis in den späten Abend anhalten könnte. Zudem sei mit einem starken Verkehrsaufkommen zu rechnen. Da es sich bei der Zeche „Alte Haase“ um ein Wahrzeichen der Stadt handle, sei es sinnvoller, eine „einheitliche und liebevolle Sanierung und Nutzung des Areals“ zu verfolgen, hieß es.

Als Vertreterin der Eigentümergemeinschaft meldete sich in der Sitzung Ingrid Leukers-Bölike zu Wort. Die Eigentümer hätten seit 2008 Geld in die Loftwohnungen investiert, nun drohten erhebliche Einschränkungen der Wohnqualität. Sinnvoller sei es stattdessen, ein angrenzendes Baugebiet für die Ansiedlung eines solchen Unternehmens zu nutzen. Man behalte sich „rechtliche Schritte“ gegen die weitere Planung vor, da die Ansiedlung eines Unternehmens an diesem Standort möglicherweise gegen die im Grundbuch eingetragene „Grunddienstbarkeit“ verstößt.

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