Entlassung: Briefdiebstahl - Kein Pardon für Postboten

Verwaltungsgericht sah keine mildernden Umstände.

Sprockhövel/Münster. Vier Jahre nach der eigentlichen Tat hat das Verwaltungsgericht in Münster am Donnerstag einem Postbeamten aus Sprockhövel seinen Beamtenstatus aberkannt und die Entlassung aus dem Dienstverhältnis verfügt.

Der heute 50-jährige Briefträger hatte laut Anklage im Dezember und Januar 2005/2006 in seinem Bochumer Zustellbezirk Trauer- und Glückwunschbriefe geöffnet.

Insgesamt 30 Fälle mit einer Schadensumme von 210 Euro wurden ihm vorgeworfen. Seitdem war er vom Dienst suspendiert.

Ein Strafverfahren war zwischendurch gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Weil der Mann gesundheitliche Probleme als Entschuldigung anführte, zog sich das Disziplinarverfahren hin. Ein Gutachter wurde eingeschaltet. Er gehe nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit des Beschuldigten aus, erklärte er Donnerstag vor Gericht. Das sah daraufhin keinen Anlass für mildernde Umstände.

Für einen Postboten gilt die Unterschlagung von Postsendungen grundsätzlich als schweres Vergehen, auf das die Entlassung folgt. Die entstandene Schadenshöhe spielte bei dem Urteil keine Rolle. Zur Urteilsbegründung reichte dem Gericht ein fingierter Brief, mit dem der Mann überführt worden war.

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