19-Jähriger akzeptiert Selbstjustiz-Urteil

Gericht: Sprockhöveler, der vermeintlichem Sprayer das Nasenbein brach, zog die Berufung zurück.

Sprockhövel/Essen. Auf wenig Gegenliebe stieß bei den Richtern des Landgerichts Essen am Freitag das Berufungsziel eines 19-jährigen Sprockhövelers. Einen Freispruch wollte er erzielen - oder zumindest die Rücknahme des einwöchigen Dauerarrestes, zu dem das Amtsgericht Hattingen ihn neben 80 Arbeitsstunden wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt hatte.

Am 8. Juni 2008 war der Angeklagte mit drei Freunden gegen fünf Uhr früh auf der Heimfahrt von einer Disco. Bis auf den Fahrer waren alle Insassen betrunken. Der Fahrer erzählte von Schmierereien, mit denen Graffity-Sprayer immer wieder die Fassade des Geschäfts seiner Tante in Sprockhövel verschandeln würden. Bereits drei Mal habe man vergeblich Strafanzeige erstattet.

Just an diesem Laden führte der Weg des Angeklagten und seiner Freunde vorbei. Drei Jugendliche standen davor. Der Fahrer behauptete, dass einer von ihnen zu einer Sprayer-Gruppe gehöre. Grund genug für den Sprockhöveler, aus dem Auto zu springen, zunächst einen 13-Jährigen zu schlagen, um dann einem 17-Jährigen so kräftig auf die Nase zu hauen, dass das Opfer einen komplizierten Nasenbeinbruch erlitt.

"Der ist einen Schritt zurück gegangen und hat ausgeholt. Weil ich mir keine fangen wollte, habe ich zuerst zugeschlagen", wollte der Angeklagte eine Notwehrsituation für sich beanspruchen. Eigentlich habe er das Trio nur zur Rede stellen und die Polizei rufen wollen.

Der Verteidiger verwies darauf, dass man sich im Zivilprozess mit dem Opfer auf eine Zahlung von 3500 Euro Schmerzensgeld geeinigt habe. Das müsse doch strafmildernd berücksichtigt werden. "Das musste sich das Opfer erstreiten", sah der Richter die Dinge etwas anders.

Der Angeklagte absolviert zurzeit seinen Grundwehrdienst und will sich für weitere vier Jahre verpflichten. Ein Dauerarrest passt da nicht gut ins Bild. "Da macht er selbst den Sheriff und schlägt brutal zu. Das würde ich auch in das neue Urteil schreiben. Solche Leute können die beim Bund nicht brauchen", drohte Richter Martin Hahnemann an und riet zur Berufungsrücknahme - ein Rat, der angenommen wurde.

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