Sind die kostspieligen Verfahren alternativlos?

zu: „Das Berufskolleg am Haspel wird saniert“ und „Gymnasium erhält eine Erweiterung“, WZ vom 18. November

 Bis etwa 1995 wurde in Gebäuden Spachtelmassen verwendet, die in geringen Mengen Asbest enthalten. So zum Beispiel auch in der alten Justizschule auf der Hardt, die abgerissen werden soll.

Bis etwa 1995 wurde in Gebäuden Spachtelmassen verwendet, die in geringen Mengen Asbest enthalten. So zum Beispiel auch in der alten Justizschule auf der Hardt, die abgerissen werden soll.

Foto: Schwartz, Anna (as)

Die WZ berichtete von der bevorstehenden Sanierung der Berufsschule am Kothen und des Gymnasiums Bayreuther Straße (K-Trakt). Es fällt auf, dass mittlerweile jede Sanierungsmaßnahme unter Leitung des Gebäudemanagements (GMW) erst einmal mit dem Schadstoffausbau durch Entkernen des Gebäudes bis auf den nackten Rohbau, also das Mauerwerk oder Stahlbetonskelett, beginnt. Als Grund für dieses Vorgehen wurde bei einer weiteren zur Zeit laufenden Schadstoffsanierung angegeben, dass bei den Wänden nie ausgeschlossen werden kann, dass Asbest in irgendeiner Form verbaut wurde, etwa bei Spachtelarbeiten. So Herr Dr. Wehling vom GMW in der WZ vom 14. Oktober.

Das bedeutet, dass allein der Verdacht auf Asbest schon ausreicht, um ein ganzes Gebäude bis auf den nackten Kern zu entkleiden. Dabei ist Asbest, wenn er sich denn überhaupt in Spachtelmassen befinden sollte, harmlos, wenn er in diesem oder im Putz gebunden ist. Der Rat der Stadt folgte bisher den Vorgaben des GMW blind und gibt gern die Mittel dafür frei, aber so allmählich überkommen einen doch Zweifel, ob das extrem kostspielige Verfahren alternativlos ist. Insbesondere in einer Stadt, die doch sonst kein Geld hat! Der Umbau am Kothen kostet 24 Millionen und an der Bayreuther Straße 14,4 Millionen Euro.

Vorschläge an den Rat, doch auch unabhängige Gutachter über das Ausmaß der Asbestkontamination und ein Sanierungsverfahren zu Wort kommen zu lassen, wurden von der Mehrheit des Rates bisher ignoriert. Ob nun jeder Bau, privat oder öffentlich, der vor 1990 errichtet worden ist, eine Kernsanierung bis auf den Rohbau benötigt, nur weil Asbest nicht ausgeschlossen werden kann, darf zu Recht bezweifelt werden. Das würde jeden sanierenden Bauherrn in die Pleite treiben. In der Konsequenz wäre das volkswirtschaftlicher Wahnsinn. Es wäre interessant zu erfahren, ob die Herangehensweise des GMW einmalig ist oder einem allgemein gültigen und vorgeschriebenen Verfahren entspricht und demzufolge von allen Gemeinden so durchgeführt wird.

Bernd Böker, per E-Mail

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