WUPPERTAL/KARLSRUHE „Sharia-Polizei" muss Geldstrafen zahlen

WUPPERTAL/KARLSRUHE · (dpa).  Die Verurteilung von sieben Teilnehmern und Helfern der sogenannten Scharia-Polizei in Wuppertal ist rechtskräftig. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil seien verworfen worden, erklärte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe.

 Die Leuchtwesten der so genannten „Sharia-Polizei“

Die Leuchtwesten der so genannten „Sharia-Polizei“

Foto: picture alliance / Peter Kneffel/Peter Kneffel

Die Männer waren im Mai 2019 vom Landgericht Wuppertal zu Strafen zwischen 300 und 1800 Euro verurteilt worden. Das Gericht hatte die Teilnahme an einer Aktion als Verstoß gegen das Uniformverbot geahndet.

Im September 2014 hatten Islamisten in Wuppertal an einem nächtlichen Rundgang teilgenommen, um junge Muslime davon abzuhalten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen sowie Alkohol zu trinken. Dabei trugen einige von ihnen eine orange Warnweste, die auf der Rückseite die Aufschrift „Shariah Police“ trug. Das hatte bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt.

Der Fall beschäftigte die Justiz jahrelang: Das erste Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal wurde erst nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft eröffnet – es endete mit einem Freispruch. Dann hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil auf und ordnete eine Neuauflage an.

Das Landgericht hatte dabei zu prüfen, ob die Aktion grundsätzlich geeignet war, jemanden einzuschüchtern. Das bejahte das Gericht. Die Islamisten hatten ihren Auftritt gefilmt und ins Internet gestellt. Der geständige Initiator, Ex-Islamistenführer Sven L., war nicht unter den Verurteilten. Das Verfahren gegen ihn war eingestellt worden.

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