Gericht Schulkamerad fast angezündet: 15-Jähriger muss Sozialstunden leisten

Düsseldorf · Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung wurde eingestellt.

 Symbolbild

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Foto: picture alliance / dpa/Daniel Reinhardt

Das hätte auch ganz anders ausgehen können: Ende November vergangenen Jahres war ein 15-Jähriger mit mehreren Schulkameraden am Rheinufer unterwegs. Dabei soll er versucht haben, einen Mitschüler mit einem Deo und einem Feuerzeug anzuzünden. Zum Glück entstand dabei nur Sachschaden, der Junge kam ohne Verletzungen davon. Am Montag musste sich der Jugendliche wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendgericht verantworten. Die Verhandlung fand in nichtöffentlicher Sitzung statt.

Was der Auslöser für die Aktion war, blieb unklar. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sprühte der 15-Jährige seinen Schulkameraden von hinten mit einem Deo an.  Dabei versuchte er gleichzeitig, das Deo mit einem Feuerzeug zu entzünden. Doch zum Glück brannte nur die 80 Euro teure  Felljacke des Opfers, der Schüler selbst überstand den Angriff unbeschadet.

In der Verhandlung zeigte sich der 15-Jährige reumütig und bedauerte den Vorfall. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Allerdings muss der Jugendliche 20 Sozialstunden leisten und außerdem der Schaden ersetzen.

(si)
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