Coronavirus Schulen und Kitas zu - Wohin mit den Kindern?

Düsseldorf · In NRW werden alle Schulen und Kitas geschlossen. Zigtausende berufstätige Eltern stehen vor dem Problem, wie sie ihre Kinder betreuen sollen. Abiturienten bangen um ihr Abi. Großeltern müssen auf den Enkelbesuch verzichten.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Das Coronavirus hat Nordrhein-Westfalen in den Ausnahmezustand versetzt. Das öffentliche Leben ist in einer bisher beispiellosen Weise lahmgelegt. Auf die Menschen kommen in den nächsten Wochen viele praktische Probleme zu. Vor allem die Schließung von Schulen und Kitas ab kommenden Montag bis zum 19. April wird zur Herausforderung.

Wie werden die kleineren Schulkinder betreut, wenn die Eltern berufstätig sind?

Zunächst einmal können Eltern ihre Kinder noch bis Dienstag in die Schule schicken, um Zeit für die Klärung der Betreuungsfrage zu haben. In den Schulen wird laut Schulministerium die Betreuung gewährleistet. Die Schließung der Einrichtungen darf aber nicht dazu führen, dass Eltern in „unverzichtbaren Funktionsbereichen“ - etwa Ärzte oder Pfleger - wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein Betreuungsangebot vorbereitet werden - besonders für die Kinder in den Klassen 1 bis 6.

Dürfen Eltern zur Betreuung ihrer Kinder der Arbeit fernbleiben?

Hierzu gibt das Bundesarbeitsministerium Empfehlungen: Eltern müssen bei der Schließung von Kitas oder Schulen zunächst „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternehmen, die Kinderbetreuung anderweitig sicherzustellen. Geht das nicht, dürfte „in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht“ aus persönlichen Verhinderungsgründen bestehen. Aber nur „unter engen Voraussetzungen“ gebe es dann auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das Ministerium empfiehlt deshalb, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und nach pragmatischen Lösungen wie etwa Homeoffice, kreativen Arbeitszeitmodellen oder der Nutzung von Urlaub und Arbeitszeitkonten zu suchen.

Wie werden Schüler in den kommenden Wochen unterrichtet?

Hier ist wohl Improvisationstalent gefragt. Das Schulministerium empfiehlt bisher nur, Schüler in der Zeit zum Lernen zu Hause anzuhalten - mit Lektüre, Aufgabensätzen, Referaten etc. Hierzu sollten in der Schule vorhandene „technische Infrastrukturen“ genutzt werden. In vielen Schulen mussten die Schüler am Freitag bereits ihre Hefte und Bücher zusammenpacken und mit nach Hause nehmen.

Der Landesvorsitzende des Lehrerverbandes VBE, Stefan Behlau, sagte: „Es bringt nichts, jetzt auf Versäumnisse bei der Digitalisierung hinzuweisen.“ Gut ausgestattete Schulen könnten online unterrichten, andere Schulen könnten mit Wochenplanarbeit und erweiterten häuslichen Aufgaben den Lernalltag „begrenzt aufrechterhalten“.

Können die Abiturprüfungen noch abgelegt werden?

Das Abi 2020 ist bislang nicht in Gefahr. Die Schulschließungen haben nach Worten von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) „grundsätzlich keine Auswirkungen“ auf die Termine der bevorstehenden Abiturprüfungen. An den meisten Schulen könnten die Vorabiklausuren geschrieben werden. Durch Nachschreibetermine nach den Ferien werde sichergestellt, dass alle Schüler ihre Prüfungen ablegen könnten. Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht direkt nach den Osterferien wieder aufgenommen wird, sollen die Schulgebäude genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäß die Prüfungen abzulegen.

Was ist mit anderen Prüfungen an weiterführenden Schulen?

Hier sind offenbar noch nicht alle Entscheidungen getroffen. Über die zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), die zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE) oder Prüfungen an Berufskollegs werden die Schulen nach Angaben Gebauers „zeitnah informiert“. Den Schülern sollten aber „keine Nachteile hinsichtlich ihrer weiteren Schullaufbahn bzw. Prüfungen entstehen“.

Gilt die Kita-Schließung in NRW für alle Kinder?

Nein, es gibt eine Ausnahme: Für Kinder von Ärzten und Pflegepersonal sollen in jeder Stadt und jedem Kreis Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die in „kritischen Infrastrukturen“ arbeiten, die etwa für die öffentliche Ordnung wichtig sind.

Ist es egal, wer die Kinder ersatzweise betreut?

Nein. Auf keinen Fall dürften Oma und Opa mit dieser Aufgabe betraut werden, denn für sie sei die Gefahr durch das Virus am größten, sagte Laschet. Großeltern und Enkelkinder sollten sogar Distanz zueinander halten. Die Kinder sollen auch nicht von Personen betreut werden, die als besonders gefährdet gelten, also etwa Menschen mit Vorerkrankungen.

Darf man Opa oder Oma noch im Altenheim besuchen?

Ein Erlass aus dem Gesundheitsministerium will Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern stark begrenzen. Ausnahmen soll es aber für „medizinische oder ethisch-soziale Besuche“ in Kliniken geben. Gemeint sind damit etwa Kinderstationen oder Abteilungen mit Palliativpatienten.

Wenn überhaupt noch Pflege- und Altenheime besucht werden, dann gilt laut Ministerium: maximal eine Stunde Besuch pro Tag - und höchstens eine Person je Bewohner. Untersagt ist der Zutritt in Heimen in NRW grundsätzlich für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Das Verbot gilt auch für Personen mit Infektionsverdacht.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort