Kulturerbe Sankt Martin wird NRW-Kulturerbe

Düsseldorf · Die Tradition des Sankt Martin im Land zwischen Rhein, Maas und dem Eifelvorland wird als immaterielles Kulturerbe des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Die Martins-Tradition mit Lichterumzug, Sankt Martin, der den Mantel teilt, und Weckmännern für die Kinder soll sich im 19. Jahrhundert speziell im Rheinland herausgebildet haben.

Die Martins-Tradition mit Lichterumzug, Sankt Martin, der den Mantel teilt, und Weckmännern für die Kinder soll sich im 19. Jahrhundert speziell im Rheinland herausgebildet haben.

Foto: Bernd Thissen

Auf den Tag sieben Monate nach Einreichen der Bewerbung gab eine unabhängige Expertenkommission am 16. April bekannt, welche Traditionen und Bräuche fortan zum Kulturerbe des Landes gehören sollen. Mit dem Überreichen der Urkunde am Donnerstag den 25.10. wird es nun offiziell.

Neben dem rheinischen Martin sind dies das Brieftaubenwesen, die Haubergswirtschaft im Siegerland, die Bolzplatzkultur sowie die Anlage von Flechthecken. Insgesamt hatte es 14 Bewerbungen gegeben.

Unterm Strich haben sich die beiden Initiatoren aus dem Kreis Viersen zum Ziel gesetzt, dass die Martinstradition immaterielles Kulturerbe der Unesco wird. Das Verfahren verläuft in drei Schritten. Man bewirbt sich zunächst in seinem Bundesland, also in diesem Fall in Nordrhein-Westfalen. Diese Bewerbung wurde erfolgreich anerkannt. Ein Expertenkomitee bei der Deutschen Unesco-Kommission und verschiedene staatliche Akteure beraten nun über die Anträge.

Vor allem in Kempen ist das Martinsfest Jahr für Jahr mit zwei großen Umzügen durch die Altstadt ein Highlight. In der Thomasstadt mimt „Jüppi“ Trienekens den Heiligen Mann, Christoph Dellmans ist als Armer Mann im Einsatz.

(red)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort