Getöteter Riccardo aus Kaarst Raser-Prozess: Verteidiger fordern Bewährungsstrafe

Rhein-Kreis/Stuttgart. · Einer der Nebenkläger plädiert auf eine lebenslängliche Haftstrafe.

War es Mord oder nicht? Diese Frage wird beim Urteil im Prozess um den Autounfall mit zwei Toten in Stuttgart essenziell wichtig sein. Der 25 Jahre alte Riccardo aus Kaarst und seine Freundin „Jaqui“ (22) waren Anfang März dieses Jahres ums Leben gekommen, nachdem ein 550 PS starker Jaguar F-Type in der Stuttgarter Innenstadt mit viel zu hoher Geschwindigkeit in die Seite ihres Fahrzeugs krachte.

Die Verteidiger des 21 Jahre alten Jaguar-Rasers sprachen sich am Montag in ihrem Schlussvortrag dafür aus, ihren Mandanten zu einer Jugendstrafe von höchstens zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Sie wollen außerdem, dass nach Abzug der acht Monate bereits verbüßter Untersuchungshaft der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Plädoyer wurde hinter verschlossenen Türen gehalten. Die Verteidiger des Angeklagten hatten sich bereits im Vorfeld für eine Anwendung des Jugendstrafrechts ausgesprochen.

Das Plädoyer der Verteidiger bezog sich unter anderem auf Einschätzungen des psychiatrischen Gutachtens und des Berichts der Jugendgerichtshilfe, die auf Antrag der Verteidigung hinter verschlossenen Türen erstattet wurden. Die Anwälte hatten argumentiert, dass darin private Bereiche des zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Stuttgarters zur Sprache kommen und seine Privat- und Intimsphäre zu schützen seien. Deshalb sollten die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden.

Staatsanwaltschaft fordert eine
Freiheitsstrafe von sechs Jahren

Vor rund einer Woche hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht und damit eine Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Jahren gefordert. Dass die Tat als vorsätzliches Handeln und damit als Mord zu bewerten ist, war auch die Ansicht der drei Nebenkläger, doch nur zwei von ihnen – darunter der Anwalt von Riccardos Eltern – wollten nach Darstellung von Landgerichts-Sprecher Christoph Buchert das Jugendstrafrecht anwenden, das bei Mord maximal zehn Jahre vorsieht.

Sie forderten eine Gefängnisstrafe von sechs beziehungsweise acht Jahren. Ein Nebenkläger aber habe den Angeklagten als Erwachsenen einstufen wollen und demzufolge auf lebenslängliche Haft plädiert, sagt Buchert.

Mit einer Urteilsverkündung ist am nächsten Dienstag, 15. November, zu rechnen.

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