Zwei Jahre Haft auf Bewährung nach Raub

Neuss/Grevenbroich. Wegen schweren Raubes hat die Erste Große Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts einen 26-jährigen Neusser zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Raub in Grevenbroich geschah vor fünf Jahren und wurde jetzt vom Gericht als minder schwerer Fall gewertet. Der Betreuer hatte sich für den 26-Jährigen eingesetzt.

Der mehrfach vorbestrafte Mann sei zuletzt einmal als Schwarzfahrer aufgefallen und habe sich sonst nichts mehr zu Schulden kommen lassen, so der Betreuer. In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Helmut Hinz noch einmal auf den Fall ein. So war der Angeklagte am 23. Februar 2011 mit zwei Begleitern in eine Wohnung in Grevenbroich eingedrungen. Offenbar wollte sich das Trio bei dem 25-jährigen Bewohner Marihuana beschaffen. So hatte sich das Opfer des Überfalles in seiner Aussage erinnert. Einer der Täter habe ihn vorher am Handy angerufen: „Kannst du uns Gras besorgen?“ Doch das Opfer hatte geantwortet: „Nein, ich habe nichts, ich verkaufe nichts“. Er habe gleich eine Ohrfeige von einem der Eindringlinge erhalten, hatte sich das Opfer beklagt. Einer der Tatbeteiligten habe dann mit einem Messer gefuchtelt. Deshalb hatte es offenbar keinen Widerstand in der Wohnung gegeben, in der sich neben dem Opfer noch mehrere andere Männer aufhielten.

Der verängstigte Wohnungsbesitzer hatte sein Portemonnaie herausgeholt. „270 Euro wurden mir gestohlen“, beschwerte sich das Opfer. Außerdem wurden acht Gramm Marihuana, eine Playstation und zwei Mobil-Telefone mitgenommen. Am Ende schloss sich die Erste Große Strafkammer der Forderung des Verteidigers an, der für seinen Mandanten um eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe gebeten hatte. Das Gericht verkündete zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung und bewertete die Straftat als minder schweren Fall. Allerdings muss der Neusser 200 Euro Schmerzensgeld zahlen. ikr

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