Zuviel für den Solidarpakt gezahlt
Verfassungsgerichtshof gibt Neuss und 90 anderen klagenden Städten Recht.
Neuss/Münster. Der Name klingt sperrig, die Thematik ist kompliziert, die Entscheidung eindeutig. Am Dienstag hat der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster entschieden: Das Einheitslastenabrechnungsgesetz vom Februar 2010 ist verfassungswidrig. Gegen dieses Gesetz hatten 91 Städte und Gemeinden geklagt, darunter auch Neuss und Grevenbroich.
Es geht um die Zahlungen der Länder an den Solidarpakt Ost. Der Bund hatte festgesetzt, dass die Städte zu etwa 40 Prozent an den Zahlungen des jeweiligen Landes beteiligt werden können.
Unter der schwarz-gelben Landesregierung von Jürgen Rüttgers war die Systematik dieser Berechnungen für die Jahre 2007 bis 2019 neu geregelt worden. Schon 2010 klagten dagegen Städte und Gemeinden mit dem Argument, sie würden durch die Berechnungssystematik benachteiligt — und müssten mehr zahlen, als es das Bundesgesetz vorsehe. Damals gab der Verfassungsgerichtshof den Städten weitgehend Recht.
Stadtkämmerer Frank Gensler erinnert an die Folgen: Schlechte Erfahrungen habe die Stadt nach diesem ersten Erfolg gemacht. Das Land zahlte nicht zurück, es verlangte vielmehr Nachzahlungen. Die Kommunen klagten erneut, das Land stundete bis zu einer Entscheidung die Beträge, Neuss stellte die entsprechende Summe der 1,3 Millionen Euro geforderter Nachzahlung im Haushalt 2011 zurück.
Dienstag nun die Entscheidung. Das Landesgesetz von 2010 werde der bundesrechtlich vorgesehenen Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden „nicht gerecht und verletzt das Recht auf kommunale Selbstverwaltung“, so das Gericht unter Leitung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams.