Windrad-Gegner üben Kritik an „ungenehmigter“ Kabelverlegung

Die Stadtwerke haben eine Panne bereits selbst angezeigt.

Windrad-Gegner üben Kritik an „ungenehmigter“ Kabelverlegung
Foto: Enercon

Hoisten. Der Kreis hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Stadtwerke Neuss in Gang gesetzt. Der Vorwurf: Das Unternehmen hat im Landschaftsschutzgebiet Gohrer Berg ohne Genehmigung Kabel verlegt, mit denen die beiden Windkraftanlagen in Hoisten ans Netz angeschlossen werden. Für die Kreisverwaltung ist das eine Angelegenheit, die formal nicht in Ordnung ist, wie Kreisumweltamtsleiter Norbert Clever betont, die aber in der Sache nichts ändert. Denn die Genehmigung wurde nur Tage später erteilt.

Gisela Ortwein, BI-Sprecherin

Für die Bürgerinitiative „Windkraft Neuss“ allerdings ist dieser Schritt Anlass genug, erneut Unregelmäßigkeiten zu wittern. „Wir haben ja immer vermutet, dass die Genehmigung der Windräder nicht mit rechten Dingen zugeht“, kommentiert BI-Sprecherin Gisela Ortwein, deren Initiative seit Jahren gegen beide Anlagen kämpft.

Stadtwerke-Sprecher Jürgen Scheer wendet sich entschieden gegen Mauschelei-Verdacht. Man habe eine Genehmigung für die Kabelverlegung gehabt, jedoch wurde beim Bau ein Fehler gemacht, den die Stadtwerke dem Kreis gegenüber selbst angezeigt hätten. Weil auf einer Länge von gut 100 Metern die genehmigte Trasse verlassen wurde, war ein neuer Antrag nötig, der innerhalb von fünf Tagen genehmigt worden sei, so Scheer.

Die Bürgerinitiative ist in diesem Ordnungsverfahren nicht beteiligt, so dass der Landrat auch keinen Sachstand an sie weiter gibt. Auch der CDU-Stadtverordnete Karl-Heinz Baum hat auf Nachfrage keine Antwort bekommen.

Er kritisiert, dass die Windräder schon stehen, obwohl noch keine endgültige Baugenehmigung vorliege und vermutet als Hintergrund, dass der Landschaftsbeirat noch nicht formell beteiligt worden ist. Den so verbreiteten Behauptungen muss Clever inhaltlich widersprechen. Die Baugenehmigung sei — als sofort vollziehbar — erteilt und ihre Rechtmäßigkeit im Eilverfahren vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden. Das Hauptsacheverfahren stehe noch aus, werde aber gelassen abgewartet.

Der Landschaftsbeirat wurde in Gestalt des Vorsitzenden beteiligt worden, der in wenig strittigen Fällen alleine entscheiden kann. Das sei erfolgt.

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