Urteil: Peter Schäfer muss 32 Monate in Haft

Grevenbroich. Mit einem Paukenschlag ist gestern am Schöffengericht Mönchengladbach der Prozess gegen „Öl Schäfer“ zu Ende gegangen: Firmenchef Peter Schäfer muss wegen Steuerhinterziehung für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein offenbar systematischer Steuerbetrug über Jahre hinweg stattgefunden hatte. Der Schaden: einige hunderttausend Euro. Die Verteidigung kündigte umgehend Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Wie erst jetzt bekannt wurde, hatten die Steuerfahndung und der Zoll das Grevenbroicher Unternehmen vor rund acht Jahren wohl monatelang im Visier. Auch ein Tankstellengelände in Dormagen wurde mit Videokameras überwacht. Ein Teil der Bilder wurde jetzt im Prozess gesichtet. „Dort sieht man, wie und wann Tankfahrzeuge der Firma Öl Schäfer die Tankstelle in Dormagen beliefern“, so ein Zeuge.

Die Staatsanwaltschaft war sich deshalb sicher, dass Schäfer und ein Tankstellenbetreiber aus Dormagen jahrelang einen florierenden Schwarzhandel mit Öl und Lkw-Diesel betrieben hatten. Das wurde gestern auch von einem Vernehmungsbeamten bestätigt. „Ich war an der Befragung des Tankstellenbetreibers in der Polizeiwache Dormagen beteiligt“, erinnerte sich der 52-jährige Zeuge: „Er hat davon berichtet, dass er seit drei oder vier Jahren nach demselben Muster mit Schäfer Geschäfte machen würde.“

Den Schilderungen des Zeugen nach soll es folgendermaßen abgelaufen sein: Die Tankstelle in Dormagen soll jahrelang „Schwarzlieferungen“ von Öl Schäfer erhalten haben. Pro Lieferung sollen 30 000 Liter geflossen sein, offiziell in den „Büchern“ der Tankstellen sollen jedoch „nur“ 2000 Liter angegeben worden sein. Die „Schwarzlieferungen“ habe der Tankstellenbetreiber an Firmenchef Peter Schäfer in bar bezahlt. Auch Fahrer von Öl Schäfer sollen an den Machenschaften beteiligt gewesen sein. Firmenchef Peter Schäfer wurde gestern darüber hinaus auch von einem Mitarbeiter des Eichamtes Köln belastet. Dieser hatte einen Tankwagen des Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten geprüft. „Bei der zweiten Prüfung habe ich festgestellt, dass man Veränderungen vorgenommen hatte“, so der Zeuge. Dadurch seien Manipulationen möglich gewesen.

Dem Gericht reichten die Indizien für eine Verurteilung. Für Schäfer-Anwalt Peter Wingerath ein Unding: „Wir fechten das Urteil an. Die Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich bin geschockt.“ Er hatte einen Freispruch beantragt, die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre.

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