Strafverfahren gegen Tagebau-Gegner unterbrochen
Ein Teilnehmer der „Ende Gelände“-Aktion rechnet mit seinem Freispruch.
Grevenbroich. Der 58-jährige Angeklagte aus Berlin verließ gestern durchaus zuversichtlich das Amtsgericht Grevenbroich, nachdem sein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs unterbrochen und für den 1. Juni die Fortsetzung beschlossen wurde.
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte gegen den Sozialpädagogen Anklage erhoben, weil er im Rahmen der Protestaktion „Ende Gelände“ 2015 mit hunderten Gleichgesinnter widerrechtlich in den Tagebau Garzweiler II eingedrungen sein soll. Dessen Betreiber RWE hatte deswegen Strafanzeige erstattet, einen daraus resultierenden Strafbefehl über 300 Euro hatte der Angeklagte abgelehnt, so dass ihm der Prozess gemacht wurde.
Nachdem bereits das Amtsgericht Erkelenz in einem ähnlichen Verfahren vier Angeklagte vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freisprach, war der Angeklagte guter Dinge, dass auch er mit einem Freispruch in der Tasche nach Berlin zurückfahren könnte. Dass es nicht dazu kam, liegt auch daran, dass die Zeugenaussage eines RWE-Bergbauingenieurs vor dem Amtsgericht Erkelenz von der Richterin in Grevenbroich nicht übernommen werden kann. Dort hatte der Zeuge eingeräumt, dass das Betriebsgelände Garzweiler II nur an zwei Seiten durch Wälle und Schranken eingefriedet sei und Verbotsschilder vor einem Betreten warnen. Demnach ist der Tagebau nicht durchgängig eingefriedet. Eine derartige Einfriedung ist aber Voraussetzung für einen Hausfriedensbruch.