Stadtwerke Neuss erzielen vor Gericht einen Erfolg gegen RWE

Das Gericht sah wettbewerbswidriges Verhalten bei RWE.

Stadtwerke Neuss erzielen vor Gericht einen Erfolg gegen RWE
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Neuss. Im Buhlen um die Stromkunden wird nicht nur mit harten Bandagen gekämpft, sondern mitunter auch mit unerlaubten Mitteln. Gegen den Mitbewerber „RWE Vertrieb AG“ mussten die Stadtwerke Neuss nun schon zum zweiten Mal wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens vor Gericht ziehen — und hatten Erfolg. Die für Handelssachen zuständige siebte Kammer des Düsseldorfer Landgerichtes erließ jetzt eine einstweilige Verfügung gegen das Dortmunder Unternehmen und setzte für den Fall einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe einer Viertelmillion Euro an.

Der Energiekonzern RWE Deutschland AG ist zu 49 Prozent an der SWN Energie und Wasser GmbH beteiligt, doch das hält die Vertriebstochter des Konzerns nicht davon ab, in Neuss Kunden zu akquirieren. „Jeder macht seine Angebote“, betont Unternehmenssprecher Klaus Schultebraucks. Für ihn ist es ein Zeichen des Wettbewerbs, „dass es keine Absprachen gibt“.

Dem stellen sich die Stadtwerke auf den liberalisierten Energiemärkten gerne, betont SWN-Vorstand Heinz Runde. Wenn der Wettbewerb fair sei. Das war im vorliegenden Verfahren auch nach Überzeugung des Gerichtes, das wegen der gegebenen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung entschied, nicht der Fall.

Wiederholt waren in den vergangenen Monaten Mitarbeiter eines Dienstleisters für Strukturvertrieb in der Manier von „Drückern“ von Haustür zu Haustür gezogen, um Neukunden zu werben. Sie handelten im Auftrag der RWE Vertriebs AG, wie Schultebraucks bestätigt, doch billigt auch er die Art und Weise nicht. Man habe einen hohen Anspruch an die Qualität der Kundenkontakte und schule auch die Werber dieser Dienstleistungspartner umfangreich, sagt er. Das Vorgehen in Neuss entspreche nicht der gängigen Praxis, sagt Schultebraucks und kündigt an: „Wir werden den Fall unter die Lupe nehmen.“

Diese „Drücker“ hatten nach Darstellung der Stadtwerke Neuss Stromverträge angeboten und dabei offensichtlich das Blaue vom Himmel gelogen: RWE sei „Hauptstromversorger“ der Stadtwerke, die nur die Verwaltung der RWE übernähmen und „demnächst ganz wegfielen“, so dass Stadtwerke-Kunden demnächst automatisch von RWE mit Strom beliefert würden. Sie behaupteten sogar, dass SWN-Kunden verpflichtet seien, sich bei RWE zu melden und Energielieferungsverträge abzuschließen. All das zu behaupten ist nicht nur falsch, sondern vom Gericht auch untersagt.

Kunden, die bei RWE-Werbern einen Neuvertrag abgeschlossen haben und Hilfe bei der Rückabwicklung benötigen, können sich über die Hotline 0800/5310135 (kostenlos) oder per E-Mail an die SWN wenden.

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