Stadt will 22 Spielhallen schließen

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag darf die Stadt 22 der bislang 27 Spielhallen in Neuss keine Konzession mehr erteilen.

Stadt will 22 Spielhallen schließen
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Neuss. Die Stadt Neuss plant eine drastische Reduzierung der Spielhallen. Auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags sollen bis zum 30. Juni 2021 insgesamt 22 Spielhallen aus dem Stadtgebiet verschwinden. Übrig bleiben dann fünf Spielhallen — derzeit gibt es 27 Konzessionen an zwölf Standorten. Das Thema wird heute im Hauptausschuss auf die Tagesordnung kommen und die Politik beschäftigen. CDU-Fraktionsvorsitzende Helga Koenemann lobt den Verwaltungsvorschlag zur Umsetzung. „Wir werden das unterstützen“, sagt sie. „Aber es ist natürlich damit zu rechnen, dass sich der ein oder andere dagegen wehren wird.“ Für Spielhallen-Betreiber ist der Plan aus dem Rathaus schließlich ein harter Schlag. Die SPD will ihren Kurs laut Fraktionschef Arno Jansen heute vor der Sitzung festzurren.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist zum 1. Dezember 2012 in NRW in Kraft getreten. Für Spielhallen wurden damit die Grundlagen zur Genehmigung deutlich verschärft. Zum Beispiel ist vorgeschrieben, dass zwischen zwei Spielhallen künftig ein Mindestabstand von 350 Meter liegen muss und sie sich nicht in Nachbarschaft zu Schulen befinden dürfen. Auch mehrere Spielhallen in einem Gebäude sind künftig verboten. Spielhallen dürfen zudem nur noch Spielhallen heißen und nicht mehr wie bislang „Casino“. Der Gesetzgeber räumte den Betreibern eine fünfjährige Übergangsfrist ein. Diese ist geendet — und die Stadt Neuss handelt jetzt.

Das NRW-Innenministerium hat hierzu 2016 einen Erlass mit Hinweisen gegeben. Unter anderem können Kommunen Ausnahmen vom Mindestabstand zulassen — zum Beispiel, wenn der Weg zwischen den Spielhallen durch den Straßenverlauf weiter als 350 Meter ist. Auch wenn eine Spielhalle nicht für einen sogenannten Trading-Down-Effekt — eine Abwertung oder einen Qualitätsverlust der Umgebung — sorgt, sind Ausnahmen möglich.

Betreiber können auch eine unbillige Härte geltend machen. Dies ist in Neuss wegen des Alters eines Spielhallenbetreibers anerkannt worden. Er und seine Frau gehen zum 2020 in Rente. Laut Verwaltung wurde für alle 27 Konzessionen im Stadtgebiet ein Härtefallantrag gestellt.

Das Ordnungsamt hat einen Katalog erarbeitet, für welche Spielhallen keine Erlaubnis mehr erteilt wird. Demnach sollen 15 Spielhallen, die sich an fünf Standorten in einem Verbund mit weiteren Spielhallen befinden, wegen des gesetzlich festgelegten Verbots von Mehrfachkonzessionen geschlossen werden. Weitere sieben Spielhallen sollen schließen, weil sie den geforderten Mindestabstand nicht einhalten. Bei den betroffenen Spielhallen soll keine sofortige Vollziehung angeordnet werden, sondern schrittweise bis 2021. Die Stadt räumt ein, dass mit Klagen gerechnet werden muss.

Auch finanziell wird sich die Spielhallen-Reduzierung auswirken. Derzeit kassiert die Stadt jährlich rund 1,7 Millionen Euro aus der Vergnügungssteuer. Bei nur noch fünf Spielhallen wären es ab 2021 nur noch 314 000 Euro.

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