Stadt Neuss erringt Erfolg am Oberverwaltungsgericht Die Baugenehmigung, die keiner will

Neuss. · Rechtliche Hürde wurde genommen. Aber der Nutzungszweck hat sich geändert.

 Für die Nutzung der so genannten Speicherstadt am Hafen liegt die erste verwertbare Genehmigung vor. Aber die Pläne haben sich geändert.

Für die Nutzung der so genannten Speicherstadt am Hafen liegt die erste verwertbare Genehmigung vor. Aber die Pläne haben sich geändert.

Foto: Kirschstein, Frank

Für die so genannte Speicherstadt, also die denkmalgeschützten und seit 1993 unbenutzten Gebäude der ehemaligen Neusser Lagerhaus AG, existiert endlich eine gültige Baugenehmigung. Nachdem sich die Frage einer künftigen Nutzung durch verschiedene Instanzen gequält hatte, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt im Sinne der Stadt – und gegen die Bedenken der Hafenindustrie. „Das ist die erste Genehmigung, die man ausnutzen könnte“, sagt Andreas Galland vom Amt für Wirtschaftsförderung. Nur: Das will so niemand mehr.

Als die Stadt 2015 die Baugenehmigung erteilte, war noch von einem „Technolymp“ mit Oldtimern und Büros die Rede. Kurz danach änderte der Düsseldorfer Projektentwickler „Lo-Projects“, der die Liegenschaft inzwischen an einen Investor aus Süddeutschland weiterverkauft hat, seine Pläne für das Objekt. Nun sollen ein Hotel und ein Fitnesscenter die alten Hallen füllen. Ob das noch ein „Choice-Hotel“ der Betreibergesellschaft „Place Value“ werden wird, ließ „Lo Projects“ schon im Vorjahr auch auf Nachfrage offen. Denn als „Place Value“ 2016 einen Pachtvertrag unterschrieb, war von einem Eröffnungstermin in 2020 die Rede. Der damals genannte Betreiber eines Fitness-Studios hat sich schon innerhalb der Stadt anders orientiert. Ob er noch mit der Speicherstadt plant, weiß man im Rathaus nicht.

Werhahn-Gelände: Bebauungsplan bleibt umstritten

Die unabhängige voneinander erteilten Baugenehmigungen für Hotel und „Muckibude“ wurden ebenfalls von Hafenanrainern beklagt. Diese fürchten, dass neue Nachbarn auf dem so genannten Werhahn-Gelände sie in ihren unternehmerischen Entwicklungsmöglichkeiten einschränken könnten. Diese Verfahren sind noch am Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Galland hofft, dass diese Kammer nun schnell entscheidet, nachdem sich das OVG Münster in der Sache eindeutig festgelegt hat.

Umstritten und umkämpft ist der Bebauungsplan für das Werhahn-Gelände, der zwischen UCI-Kino und Speicherstadt zum Beispiel auch Wohnungsbau vorsieht. Nachdem die Stadt Anfang 2018 in einem Normenkontrollverfahren unterlag, läuft die Nachbesserung. Der neue Entwurf liegt noch bis Freitag im Rathaus öffentlich aus. Galland glaubt, dass dieser Plan so nun auch vor Gericht Bestand hat. Das Lärmschutzkonzept, nennt er ein Beispiel, sei von allen Ausnahmetatbeständen bereinigt worden. „Wir sind noch konsequenter geworden.“

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