SPD gegen Kommunalwahltermin am 30. August

Das Landesverfassungsgericht in Münster wird sich am 5. Mai mit der Klage befassen.

Grevenbroich/ Rhein-Kreis Neuss. In Grevenbroich hat die Kreis-SPD noch einmal auf rechtliche Probleme des Kommunalwahltermins am 30. August hingewiesen. Hintergrund der Veranstaltung im Alten Schloss war die erneute Klage von SPD und Grünen gegen das Datum.

Nachdem der erste Termin der Kommunalwahl am 7. Juni für verfassungswidrig erklärt worden war, hatte NRW-Innenminister Ingo Wolf per Erlass den 30. August festgelegt. Doch nun wackelt auch dieses Datum. Ab dem 5. Mai wird sich das Landesverfassungsgericht (LVG) in Münster mit der Klage gegen den neuen Termin befassen. Gleichzeitig wird ein weiteres Thema verhandelt: die Abschaffung der Stichwahl. Vorangetrieben werden die Klagen durch die Regierungsopposition im Düsseldorfer Landtag.

Die SPD im Rhein-Kreis Neuss wollte erfahren, welche Erfolgschancen sie sich ausrechnen lassen kann und hatte jetzt als Gast den Professor für Rechtswissenschaften an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW in Köln, Frank Bätge, ins Alte Schloss eingeladen.

Der Jurist und ehemalige Grevenbroicher Dezernent wollte sich auf keine prozentualen Tendenzen einlassen, sagte aber: "Ich habe beim Kommunalwahltermin meine Bedenken, und den Wegfall der Stichwahl halte ich für höchst problematisch." In seinem Urteil zum 7. Juni hatte das LVG Münster angemahnt, dafür zu sorgen, dass eine hohe Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl angestrebt werden muss.

Im Sog des Bundestagswahlkampfs sei dies für den August, einen Monat vor der Bundestagswahl, nicht gegeben, meint Professor Bätge. "Studien belegen, dass die Bürger durchaus zwischen beiden Wahlen differenzieren können", so Frank Bätge.

Das greifbarste Argument für die Bürger ist der Mehrkostenaufwand von 42 Millionen Euro für eine separate Kommunalwahl. Schwereres Gewicht könnte aber die Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl haben. "Durch den Wegfall gibt es ein Gerechtigkeitsproblem. Die großen Parteien können mehr Druck auf die kleinen Partner für einen gemeinsamen Kandidaten ausüben", erklärte Bätge.

Bei einem mit einfacher Mehrheit gewählten Bürgermeister stelle sich zudem die Frage der demokratischen Legitimation. Durch eine Wiedereinführung der Stichwahl würde die Geschäftsgrundlage für gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien wegfallen. Bürgermeister- und Landratskandidaten könnten demnach neu aufgestellt werden. Außerdem müsste der Landtag möglichst schnell ein neues Gesetz verabschieden, um wiederum den 30. August halten zu können. Entscheidungen in beiden Fällen werden für Ende Mai erwartet.

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