Radverkehr in Neuss Radfahren in Neuss soll sicherer werden

Neuss · Die Politik diskutiert über verschiedene Maßnahmen. Deren Umsetzung ist jedoch nicht immer einfach.

 Radfahrer müssen sich auf der Wolberostraße mit einem Schutzstreifen zwischen Fahrbahn und parkenden Autos begnügen.

Radfahrer müssen sich auf der Wolberostraße mit einem Schutzstreifen zwischen Fahrbahn und parkenden Autos begnügen.

Foto: Christoph Kleinau

. Radfahren in der Stadt soll sicherer und damit attraktiver werden. Die Grünen kündigen dazu eine ganze Reihe von Anträgen an. . Roland Kehl, verkehrspolitischer Sprecher der Partei, spricht gar von einer „Frühjahrsoffensive“, die durch die jüngst vom Bundesrat beschlossenen Änderungen der Straßenverkehrsordnung zusätzlich befeuert wird.

Mindestabstand

Autofahrer dürfen Radfahrer künftig nur noch mit einem Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern überholen. Angesichts der Straßenbreiten gerade in der Innenstadt wird das nach Darstellung von Planungsdezernent Christoph Hölters dazu führen, „dass der Radfahrer der Kolonnenführer ist“ – und das Tempo bestimmt. Denn alle anderen müssten hinter ihm bleiben, bis ein Überholen möglich ist. An der Wolberostraße zum Beispiel müsste vor diesem Hintergrund ein Überholverbot angeordnet werden, sagt Heribert Adamsky vom ADFC. Denn der grüne Mittelstreifen macht einen Spurwechsel zum Überholen unmöglich. Dieses Problem sei hausgemacht, sagt Adamsky, denn bevor dort ein Bolzplatz überbaut wurde, gab es einen Radweg und eine „üppig bemessene Restfahrbahn“. Nach der Neuordnung von Straßenraum und Nebenflächen war aus dem Radweg ein Parkstreifen geworden und für die Radfahrer blieb nur ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn übrig, der noch dazu ohne den erforderlichen Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos markiert wurde. „Ein Fehler“, sagt Adamsky. Und: „So dürfte man jetzt nicht mehr planen.“

Grüner Pfeil

Zu den Neuerungen der Straßen-Verkehrsordnung gehört ein neues Verkehrszeichen, das Radfahrern auch bei roter Ampel das ungehinderte Abbiegen nach rechts erlaubt. „An der Ecke Breite Straße/Friedrichstraße könnte das sofort umgesetzt werden“, sagt Kehl.

Kreuzungszonen

Das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungszonen wird von fünf auf acht Meter ausgeweitet. Das soll für mehr Übersicht sorgen, wird aber Parkplätze kosten. Modellhaft wurde das nach Ansicht des ADFC schon in der Kanalstraße umgesetzt, auch wenn es dort um die Frage ging, ob man an Kreuzungspunkten auf Ampeln verzichten kann. Zur Sicherheit an Kreuzungen soll auch beitragen, dass Lastwagen nur noch im Schritttempo nach rechts abbiegen dürfen – wenn mit Radfahrern und Fußgängern zu rechnen ist.

Schutzstreifen

Das Parken auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe und sogar das Halten auf Radschutzstreifen sind verboten und werden mit deutlich höheren Geldbußen belegt. Bis zu 100 Euro können fällig werden – plus ein Punkt in Flensburg. Diese Erhöhung untermauert nach Darstellung des Beigeordneten Hölters die Meinung der Stadt, „dass es wichtig ist, Schutzstreifen zu respektieren“.

Fahrradzone

Neu ist die Möglichkeit, Fahrradzonen einzurichten, in denen für Autofahrer Tempo 30 gilt. Im Gründerzeitviertel zwischen Drususallee und Friedrichstraße könnte das modellhaft eingeführt und erprobt werden, regt Adamsky
an.

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