Schlüsseldienst steht wegen Wuchers vor Gericht

Grevenbroich. Ein ungewöhnlicher Prozess beschäftigt in dieser Woche das Amtsgericht Düsseldorf. Angeklagt ist der Betreiber eines Schlüsseldienstes aus Grevenbroich. Der Mann soll fast 600 Euro für die Öffnung einer Haustür in Düsseldorf verlangt haben.

Jetzt hat ihn die Staatsanwaltschaft wegen Wuchers angeklagt.

Der Fall hatte sich bereits Mitte August 2015 ereignet. Damals hatte eine Familie aus Düsseldorf nachts den Schlüsseldienst rufen müssen, da sowohl der Schlüssel für die Haus- als auch die Wohnungstür fehlte. Der Grevenbroicher annonciert bis heute unter diversen Adressen im Internet. Nicht nur in Düsseldorf, auch unter Nummern in Mönchengladbach, Krefeld und Köln ist der Grevenbroicher erreichbar — angeblich immer im Dienst für Menschen, die in Notlagen stecken.

Er selbst beschreibt sich und seine Arbeit als preiswert. Genau das sahen die Kunden aus Düsseldorf im August 2015 offenbar anders. Ihnen stellte der 39-Jährige nämlich noch vor Ort 578,34 Euro in Rechnung — nach überschaubarer Arbeit. „Die Haustür hat er mit einem Blech geöffnet, die Wohnungstür hat er aufgebohrt“, heißt es in der Anklageschrift, „der gesamte Vorgang hat wenige Minuten gedauert.“ Dabei, so die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, habe der Angeklagte bewusst die nächtliche Notlage seiner Kunden ausgenutzt.

Jetzt droht ihm nicht nur eine empfindliche Geldstrafe, sondern auch ein peinlicher Prozess. Vor Gericht wird der Grevenbroicher nämlich erläutern müssen, warum er knapp 600 Euro für wenige Minuten Arbeit für angemessen erachtet. Immerhin finden Kunden auf seiner Homepage inzwischen den Hinweis, dass es nachts durchaus kostspielig werden kann. „Eher teuer“ sei seine Dienstleistung dann.

Das Amtsgericht hat für den Prozess einen Verhandlungstag angesetzt. Das Verfahren beginnt am kommenden Freitag um 11 Uhr, das Urteil soll noch am Nachmittag verkündet werden. mape

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