Corona im Rhein-Kreis Neuss Zahl der Viert-Impfungen bleibt konstant

Rhein-Kreis · Kreis vermeldet mehrere Hundert zweite Auffrischungs-Impfungen pro Woche.

 Die Zahlen verdeutlichen die Nachfrage: von den insgesamt 537 vorgenommen Impfungen im Zeitraum von 11. bis 17. Juli waren 477 Auffrischungsimpfungen.

Die Zahlen verdeutlichen die Nachfrage: von den insgesamt 537 vorgenommen Impfungen im Zeitraum von 11. bis 17. Juli waren 477 Auffrischungsimpfungen.

Foto: dpa/Marijan Murat

(jasi) Es sind Zahlen, die die sinkende Impfquote eindrucksvoll verdeutlichen. Zwischen dem 1. und dem 7. Juli 2021 haben sich im Impfzentrum des Kreises oder bei den mobilen Diensten mehr als 16 000 Menschen impfen lassen. Aktuell sind es wöchentlich nur noch rund 500. Diese Zahlen müssen jedoch eingeordnet werden. Schließlich lag der genannte Zeitraum vor rund einem Jahr noch in der Hochphase der Zweit-Impfungen, die mit gut 13 000 einen Großteil des genannten Werts ausmachten.

Die Viert-Impfungen machen momentan einen Großteil aus

In diesen Wochen ist es vergleichsweise ruhig im Impfzentrum an der Hellersbergstraße. Aktuell bewegt man sich aber nach Angaben von Kreissprecher Benjamin Josephs in Bezug auf die Impfzahlen auf einem konstanten Niveau. Einen Großteil machen aktuell die Viert-Impfungen aus. Beispiel: Von den insgesamt 537 vorgenommenen Impfungen im Zeitraum zwischen dem 11. und 17. Juli handelte es sich bei 477 um die zweite Auffrischungsimpfung. In der Vorwoche waren es noch 391 Viert-Impfungen bei 464 insgesamt.

Zahlen, die eine Einrichtung wie das Impfzentrum bei weitem nicht an seine Kapazitätsgrenzen stoßen lassen. Darum wurde nicht nur das Personal entsprechend reduziert, auch die Öffnungszeiten wurden längst angepasst. Aktuell ist die Einrichtung montags mit einer Impfstraße, und mittwochs sowie sonntags mit zwei Impfstraßen geöffnet – in der Zeit von 14 bis 18 Uhr. Der Kreis betont allerdings, dass die genannten Zahlen nicht die Impfungen bei den Hausärzten beinhalten.

Eine vierte Impfung ist möglich für über 70-Jährige, für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift der Doppel-Booster für die Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Unabhängig von Alter, Beruf und möglichen Vorerkrankungen erhält jeder Volljährige, ab drei Monaten nach der dritten Impfung, auf eigenen Wunsch die vierte Impfung. Hierbei erfolgt immer eine individuelle ärztliche Aufklärung. Die Viertimpfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen, wenn möglich mit dem gleichen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. Streit hatte es zuletzt um Sinnhaftigkeit der vierten Impfung für bestimmte Personengruppen gegeben. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte den zweiten Booster für alle Deutschen empfohlen. Widerspruch han es unter anderem vom Chef der Ständigen Impfkommission (Stiko), Thomas Mertens.

(jasi)
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