Rhein-Kreis Neuss: Mehr als 30.000 Schusswaffen im Kreis in Gebrauch

Alle Anträge auf Waffenschein und Waffenbesitzkarte werden von der Polizei geprüft.

Rhein-Kreis Neuss. Wie viel Waffen gibt es in meinem Umkreis in Privatbesitz? Die Frage wird nach dem Amoklauf von Winnenden in diesen Tagen immer wieder gestellt.

Für den Rhein-Kreis Neuss kann die Polizei das schnell beantworten. Mehr als 30.000 Schusswaffen lagern im Rhein-Kreis Neuss, 20.800 Lang- und 11.600 Kurzwaffen - legal. Alle Besitzernamen sind in einer Datei erfasst. Über die Dunkelziffer der illegal gehorteten Waffen mag niemand spekulieren.

Hans-Willi Arnold, Sprecher der Kreispolizeibehörde, verweist auf die strengen gesetzlichen Vorgaben, die vor Erlangung eines Waffenscheins oder eine Waffenbesitzkarte zu erfüllen sind. Beantragt und genehmigt wird das bei der Polizei.

Wer eine Schusswaffe zu Hause lagern will, etwa ein Schütze oder Jäger, braucht eine Waffenbesitzkarte. Außerhalb von Haus und Garten darf die Waffe nur ungeladen und auseinandergenommen transportiert werden - etwa zum Schießstand. Auch die Aufbewahrung in klassifizierten Schränken ist penibel geregelt.

Gleiches gilt für Besitzer eines Waffenscheins, die ihre Waffe auch außerhalb ihres Heims führen dürfen: Das sind etwa Mitarbeiter des Bewachungsgewerbes und Fahrer von Werttransporten oder, deutlich seltener, so genannte gefährdete Personen.

Ob Schein oder Karte: Alle Antragsteller müssen belegen, dass sie persönlich zuverlässig sind, und ein Bedürfnis und Sachkunde nachweisen. "Die wenigsten kommen durch", sagt Arnold zu den Erfolgsaussichten bei der Beantragung. Wird auch kontrolliert, ob etwa die Waffen ordnungsgemäß gelagert sind? "Gelegentlich", kommentiert der Polizeisprecher.

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