Corona im Rhein-Kreis Neuss Kritik an Verpflichtung zu Testangebot

Rhein-Kreis · Viele Betriebe bieten ihren Mitarbeitern bereits Corona-Tests an. Nun wird dies zur Verpflichtung.

 Unternehmen müssen Mitarbeitern, die nicht dauerhaft im Homeoffice sind, künftig verpflichtend mindestens einmal in der Woche einen Corona-Test anbieten. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer besteht allerdings nicht.

Unternehmen müssen Mitarbeitern, die nicht dauerhaft im Homeoffice sind, künftig verpflichtend mindestens einmal in der Woche einen Corona-Test anbieten. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer besteht allerdings nicht.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das Anschreiben hat vielleicht zumindest einen kleinen Beitrag zu weniger Bürokratie geleistet. Vor einigen Tagen hatte sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein in einem Brief an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten aus der Region gegen eine Testpflicht für Betriebe ausgesprochen.