Rentnerin-Mord: „Ich habe sie nicht umgebracht“

Nachdem der Angeklagte (77) die Tat zuerst zugegeben hatte, bestritt er gestern alle Vorwürfe.

Neuss/Düsseldorf. Eigentlich war alles klar. Die Anklage mit allen Einzelheiten zur Tat schien den Anwälten des mutmaßlichen Täters Heinrich S. (77) aus Neuss wenig Spielraum zu lassen. Doch der gebürtige Oberschlesier, dessen Prozess gestern am Düsseldorfer Landgericht begann, widerrief sein Geständnis und stritt alles ab.

Mehr noch, er warf in seiner Aussage den Polizeibeamten vor, ihn im Verhör getäuscht und so ein Geständnis aus ihm herausgepresst zu haben. Zusätzlich habe er beim Verhör unter Einfluss des verschreibungspflichtigen Schmerzmittels Tilidin gestanden, das er im Vorfeld überdosiert habe. „Ich wusste gar nicht, wo ich war“, sagte Heinrich S.

In einem ersten Geständnis hatte der Rentner aus Reuschenberg laut Anklage zunächst zugegeben, dass er seine Schwägerin Maria Magdalena K., genannt Marlene, mit einem großen Kieselstein im Oktober 2012 hatte erschlagen wollen. K. habe sich aber so stark gewehrt, dass er sie schließlich mit einem Kissen, das er auf ihr Gesicht presste, zu ersticken versuchte.

Laut Staatsanwaltschaft erlitt die Geschädigte erhebliche, nicht tödliche Verletzungen, starb aber infolge der Knebelung durch Ersticken nach langer Bewusstlosigkeit.

Als Tatmotiv hatte Heinrich S. angegeben, um das Jahr 2010 herum eine kurze sexuelle Beziehung mit Marlene K. gehabt zu haben. Die Schwester seiner Frau, die in der Nachbarschaft des Ehepaars S. gewohnt hatte, habe Heinrich S. wiederholt gedroht, ihrer Schwester das Verhältnis zu gestehen.

Zuletzt am Samstag, 13. Oktober. Dass sich Heinrich S. dann in der Nacht zum 16. Oktober dazu entschlossen habe, Marlene K. zu töten, steht in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Am Tatort sind zudem DNA-Spuren von Heinrich S. gefunden worden.

Der Angeklagte hatte sein Geständnis im März widerrufen und blieb auch gestern bei dieser Version: „Ich habe meine Schwägerin nicht umgebracht“, platzte es aus ihm heraus, als der Richter ihn direkt ansprach. Am Tattag habe Heinrich S. nach der Schwägerin schauen wollen. „Es hat geregnet und meine Frau hat gesagt: ,Fahr mal zu ihr hin und frage sie, ob sie etwas braucht.’“

Mit einem Schlüssel sei S. ins Haus gelangt, nachdem die Schwägerin nicht auf sein Klingeln reagiert habe. Schließlich fand er sie im Schlafzimmer im ersten Stock, quer auf dem Bett liegend, mit einem Kissen auf dem Gesicht, leblos, wie er feststellte, nachdem er am Hals ihren Puls fühlen wollte.

Anstatt die Polizei zu rufen, habe er das Kissen wieder zurück auf K.s Gesicht gelegt und sei erst einmal einkaufen gegangen. „Ich war durcheinander. Ich dachte, ich muss das jetzt erst einmal erledigen, wenn mich erst die Polizei verhört, dann habe ich da keine Zeit mehr zu“, sagte der Angeklagte. Zurück vom Einkauf habe er den Hausarzt alarmiert und ihn gebeten, die Polizei zu rufen.

Heinrich S. und seine Frau seien dann zum Haus von Marlene K. gefahren. Die Polizei habe das Ehepaar zur Vernehmung mitgenommen. Ein sexuelles Verhältnis habe er mit Marlene K. nie gehabt, so der Angeklagte gestern. Zeugen konnten nicht gehört werden. Der Prozess musste aufgrund von Kreislaufproblemen des Angeklagten abgebrochen werden. Heinrich S. wurde noch im Gerichtssaal medizinisch versorgt.

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