Post kam nicht an — jetzt droht Haft
Pensionär bekam offenbar Bescheid der Stadt nicht. Dafür will er keine 28,50 Euro Gebühr zahlen. Gericht droht Erzwingungshaft an.
Grevenbroich. Die Möglichkeit, in der Tempo-30-Zone an der Rheydter Straße geblitzt zu werden, ist groß: Das musste kürzlich auch ein Kriminalhauptkommissar a.D. feststellen. „Ich hätte das Knöllchen natürlich sofort bezahlt, wenn ich es bekommen hätte“, sagt Karl-Heinrich Bühlbecker aus Jüchen-Gierath. Doch nun „zitierte“ ihn die Stadt Grevenbroich sogar vors Gericht, obwohl Bühlbecker die 25 Euro, die ihm als Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung auferlegt worden waren, nachweislich überwiesen hat.
Das Amtsgericht Grevenbroich droht ihm sogar Erzwingungshaft an, wenn er die Verwaltungskosten in Höhe von 28,50 Euro, die durch Nichtzustellung eines Privatzustellers entstanden sind, weiternicht zahlt. Das Gericht hat den Widerspruch des 77-Jährigen zurückgewiesen: Die Verfahrenskosten seien von der Stadt zu Recht erhoben worden, denn sie seien, wie das Bußgeld selbst, „ein Kostenrisiko als Folge des ordnungswidrigen Verhaltens“ von Karl-Heinrich Bühlbecker. Diese Entscheidung sei nicht anfechtbar, wird ihm mitgeteilt. Doch der pensionierte Gesetzeshüter sieht nicht ein, dass er für Fehler des Zustellers belangt werden soll. „Ich prüfe jetzt weitere juristische Schritte“, kündigt er an.
Angefangen hatte es damit, dass die Stadt über den privaten Briefzusteller zweimal vergeblich versuchte, den Bußgeldbescheid in Jüchen-Gierath zuzustellen. Doch die Briefe seien als „nicht zustellbar“ zurückgekommen, hatte Bühlbecker in einem Gespräch mit der Bußgeldstelle erfahren. Dort hatte sich der Ex-Polizist gemeldet, nachdem er aus einer amtlichen Zustellung — diesmal mit der Deutschen Post — erfahren hatte, dass die Stadt sozusagen nach ihm gefahndet hatte. Die 25 Euro Bußgeld habe er sofort überwiesen, nicht aber die zusätzliche Gebühr von 28,50 Euro. Das hat Bühlbecker der Stadt schriftlich mitgeteilt.