Palliativstation: Johanna-Etienne-Krankenhaus klagt vergeblich

Klarstellung: Etienne hatte keine Genehmigung für Palliativstation.

Neuss. Hoch schlagen die Wogen der Erregung: Seit das Johanna-Etienne-Krankenhaus mitgeteilt hat, die Bezirksregierung habe die Palliativstation aus dem Krankenhausplan des Landes genommen, reagieren Politik und auch der Katholikenrat mit Empörung.

Am Mittwoch stellte die Bezirksregierung auf Anfrage allerdings klar: Die Palliativstation am Etienne war gar nicht Bestandteil des Landes-Krankenhausplans. Und eine Genehmigung für die Einrichtung der Station hat es nie gegeben.

Im Johanna-Etienne-Krankenhaus werden wie auch an den anderen Krankenhäusern im Rhein-Kreis die so genannten „austherapierten“ Palliativpatienten in der letzten Phase ihres Lebens betreut und würdig in den Tod begleitet. Das braucht keine spezielle Genehmigung, wird allerdings nicht gesondert bezahlt.

Nachdem bekannt geworden war, dass das Land zum 1. Januar 2013 eine entsprechende Behandlung als besondere Leistung ausweisen will, stellten das Etienne, das Lukaskrankenhaus und die beiden Kreiskrankenhäuser einen gemeinsamen Antrag für jeweils vier Betten; das wurde abgelehnt. Es folgten Einzelanträge.

Das Gesundheitsministerium hatte mittlerweile entsprechend einer Empfehlung der Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin einen Bedarf von etwa 15 Betten für den Rhein-Kreis Neuss errechnet.

Vor fast genau einem Jahr lehnte die Bezirksregierung den Antrag des Etienne auf eine Station mit vier Betten ab. Das Gesundheitsministerium führte in einem Erlass aus, die Tatsache, dass das Etienne seit Jahren eine Palliativstation betreibe, sei „eine Entscheidung des Krankenhausträgers, die aber nicht dazu führen dürfe, dass dieses Krankenhaus fachlich geeigneteren Bewerbern vorzuziehen sei“, und weiter: Es bleibe dem Etienne unbenommen, „auch weiterhin eine engagierte palliativ-medizinische Versorgung . . . anzubieten und durchzuführen.“

Gegen den ablehnenden Bescheid klagte das Etienne beziehungsweise der Träger, die Augustinus-Kliniken. Unter anderem führten die Kliniken an, das Land habe entgegen dem Grundsatz der Trägervielfalt zwei kommunalen Krankenhäusern den Vorzug gegeben. Auch verwies das Etienne darauf, dass die Krankenkassen bereits angekündigt haben, die Leistungen der Palliativstation ab Januar 2013 nicht mehr abzurechnen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies diese Klage Ende März ab. Es sei, so heißt es, „ermessensfehlerfrei“ entschieden worden.

Mittlerweile sind positive Bescheide für das Lukas und das Kreiskrankenhaus Grevenbroich ergangen. Diese beiden Krankenhäuser seien am ehesten geeignet, den Rhein-Kreis Neuss palliativ-medizinisch zu versorgen, betont Bernd Hamacher, Sprecher der Bezirksregierung, und stellt nochmals fest: Eine Genehmigung für das Etienne, eine Palliativstation einzurichten, habe es nie gegeben.

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