Corona in Neuss Ab dem heutigen Dienstag gilt 2G-plus in den Sportstätten

Neuss · Ab Dienstag gilt in Sport- und Freizeiteinrichtungen die 2G-plus-Regel.

 Auch in den Schwimmbädern muss jetzt zusätzlich ein negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Auch in den Schwimmbädern muss jetzt zusätzlich ein negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Foto: Stadtwerke Neuss

(goe/jasi) Sie hofft, dass die Lust auf Yoga überwiegt, und dass dafür der Gang in ein Schnelltestcenter gern in Kauf genommen wird. Dennoch hätte Wiebke Schäkel, Inhaberin zweier Yogastudios in Reuschenberg und der Neusser Innenstadt, es besser gefunden, wenn die Kunden ab Dienstag mit einem Selbsttest hätten kommen können, den sie im Studio machen. Doch das funktioniert nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes nicht. Ab Dienstag gilt in Sport- und Freizeitstätten die 2G-plus-Regel. Und die besagt, für den Eintritt in eine der Einrichtungen müssen immunisierte Personen (geimpft oder genesen) nun auch einen Schnelltest von zertifizierter Stelle, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein.