Nach tödlichen Schüssen in Neuss DNA-Spuren sollen in Mordfall helfen

Neuss · Einem 31-Jährigen wird vorgeworfen, seine Ex-Freundin im April mit Schüssen so schwer verletzt zu haben, dass sie später im Krankenhaus starb. Die Anklage ist so gut wie fertig. Entscheidend könnten DNA-Spuren sein.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist sich sicher, dass sie ihm die Tat nachweisen kann, nun soll die Anklage in den nächsten Tagen das Haus verlassen. Der Vorwurf lautet Mord! Ein 31 Jahre alter Mann aus Meerbusch steht unter dem schwerem Verdacht, Ende April dieses Jahres an der Gladbacher Straße in Neuss mehrmals auf seine Ex-Freundin geschossen zu haben. Die 27-Jährige erlag wenig später ihren schweren Verletzungen im Krankenhaus.

Nun teilte der zuständige Staatsanwalt Stefan Peters auf Nachfrage unserer Redaktion mit: „Die Tat ist soweit aufgeklärt worden.“ Wenn alles glatt läuft, könnte noch in der zweiten Oktoberhälfte die Hauptverhandlung starten. Der Termin ist aktuell zumindest angepeilt, wenngleich noch nicht fix.

In den vergangenen Wochen und Monaten seien die Ermittler unter anderem damit beschäftigt gewesen, das schockierende Geschehen an jenem Morgen zu rekonstruieren: Die Jagdszenen über die Gladbacher Straße, die verzweifelte Flucht der jungen Frau in einen Blumenladen, die tödlichen Schüsse – und der offensichtliche Suizidversuch des Angeklagten auf nahegelegenen Bahngleisen.

Ein entscheidendes Puzzleteil in der Hauptverhandlung könnten die am Tatort gesicherten DNA-Spuren sein. Diese könnten laut Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zugeordnet werden. Zu der Tat habe sich der junge Meerbuscher, der sich bei seinem Suizidversuch schwerste Verletzungen zuzog, noch nicht geäußert. Allerdings habe er mittlerweile mit einem Psychologen gesprochen, der in der Hauptverhandlung als Sachverständiger aussagen soll. „In diesem Gespräch ging es aber lediglich um den persönlichen Werdegang des Angeklagten und nicht um die Tat“, sagt Peters. Der junge Mann werde sowohl von einem Pflicht- als auch einem Wahlverteidiger vertreten. Als Nebenkläger werden die Eltern der getöteten Frau auftreten.

Der Angeklagte, der Medienberichten zufolge Teilnehmer bei einem Casting der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) gewesen sein soll, ist kein unbeschriebenes Blatt. Bereits im Jahr 2017 war er nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen einer Körperverletzung auffällig geworden. Er soll seine damalige Freundin – dabei handelt es sich nicht um das spätere Mordopfer – körperlich angegriffen haben. Auch ein männlicher Bekannter dieser Dame soll dabei verletzt worden sein.

Darüber hinaus soll es im Januar dieses Jahres einen Polizeieinsatz in der Wohnung des mutmaßlichen Mörders gegeben haben. Dabei soll es zu gegenseitigen Körperverletzungen zwischen ihm und dem späteren Mordopfer gekommen sein. Zu diesem Zeitpunkt waren beide bereits getrennt. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Meerbuscher seine Ex-Freundin gewürgt haben. Um sich zu befreien, soll sie ihn gebissen haben. Die Anzeige gegen die junge Frau war bereits fallen gelassen worden, bevor es zu dem schlimmen Angriff an der Gladbacher Straße kam.

Auch nach diesem Angriff soll der Verdächtige seiner Ex-Freundin, die sich von ihm Monate zuvor getrennt hatte, immer wieder nachgestellt haben, ihr auf der Straße aufgelauert oder zahlreiche Textnachrichten geschickt haben.

 Für das spätere Opfer wurde es so unangenehm, dass es Anfang April vom Amtsgericht Neuss ein offizielles Kontaktverbot erwirkte. Der Mann hätte sich seiner Ex-Freundin also eigentlich gar nicht nähern dürfen.

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