Jobcenter Neuss muss höhere Mieten zahlen : Gericht: Wohngeld im Kreis zu gering
Neuss/Kaarst. Sie bekämen zu wenig Wohngeld fürchteten Hilfeempfänger und zogen vor Gericht. Dieses gab ihnen Recht. Das Urteil könnte eine Lawine auslösen.
Das Sozialgericht Düsseldorf hat in zwei Urteilen festgestellt, dass die Obergrenzen für Mietkosten, die der Rhein-Kreis für Hilfeempfänger für angemessen hält und erstattet, deutlich zu niedrig angesetzt sind. Die Differenz zwischen den Sätzen, die der Kreis zahlte und dem, was das Gericht für notwendig erachtet, ist riesig; im Falle einer dreiköpfigen Familie aus Neuss liegt sie bei 25 Prozent.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil könnte zum Präzedenzfall werden, sagt Roland Sperling (Die Linke): „Neusser Hartz-IV-Bezieher können sich künftig darauf berufen und die Übernahme von 25 Prozent höheren Kosten als bisher verlangen.“ Das hätte enorme Kostensteigerungen zur Folge. Allein in der Stadt Neuss wären mehr als 7000 Haushalte betroffen.
Mit den Urteilen zertrümmert die 29. Kammer des Sozialgerichts nach Einschätzung von Thomas Kaumanns (CDU) die Studie der Hamburger Beratungsfirma „Analyse und Konzepte“, auf der der vom Kreistag beschlossene und vom Jobcenter anzuwendende „grundsicherungsrelevante Mietspiegel“ basiert. Carsten Thiel (UWG) kündigt an, im Kreissozialausschuss auf eine sofortige Überarbeitung des Zahlenwerkes zu drängen. „Bis dahin muss die Anwendung des Mietspiegels ausgesetzt werden“, so der Stadtverordnete und
Kreistagsabgeordnete.